Das Haus von Johann Platz (Hannsen Platzen) ist dem Hochstift Würzburg zinsbar.
Mühlbach (Mulbach) ist ein Dorf im Amt Karlstadt (ambt Carlstat). Die Obermühle dort gibt dem Hochstift Würzburg jährlich zu Quatember drei Malter Korn und drei Schilling zu Zins. Dies bekommen dann die Herren der Mühle.
Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Johann von Wermerichshausen (Hannsen von Werberghausen) und Eberhard Schreiber (Eberharten Schreiberen) 837 Gulden, 346 Pfund Haller und vier Groschen in würzburger Währung. Dafür verpfändet er ihnen und ihren Erben den Teil des Hochstifts Würzburg am Ungeld zu Münnerstadt (Mürichstat). Sie erhalten jährlich ein Zehntel davon als Zins, bis die Hauptsumme abbezahlt ist.
Bischof Johann von Brun verpfändet Gräfin Margaretha von Henneberg (Margarethen Gräuin zu Hennenberg) über eine Hauptsumme von 5000 Gulden die Höfe, Zehnte, Wiesen, Zinsen, das Hühnergeld und den Zoll, die das Hochstift Würzburg zu Münnerstadt (Münrichstat) besitzt.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann und Lorenz von Stein (Hannsen vnd Lorentzen vom Stain) 1000 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen jährlich zu Epiphanias 80 Gulden Zins auf der Bede zu Mittelstreu (Mitelstrai).
Die Brüder Simon, Berchtold, Erasmus und Valentin von Merlau (Simon, Berchtold Asmus vnd Valtin von Merlau gebrudere) leihen Bischof Johann von Brunn 600 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen jährlich 44 Gulden als Zins auf die Bede zu Mittelstreu (Mitelstrai).
Der Doktor Kilian Münch (Kilian München) erhält 40 Gulden jährlichen Zins auf die Steuern zu Würzburg für die Hauptsumme von 800 Gulden auf Ablösung.
Bischof Konrad von Thüngen leiht sich 3000 Gulden von Sylvester von Schaumberg (Siluesteren von Schaumberg). Dafür verpfändet der Bischof ihm 250 Gulden jährlichen Zinses auf die Stadt Münnerstadt (Münrichstat).
Der Metzger Gallus (Gallen) zu Ochsenfurt (Ochsenfurth) zahlt jährlich 100 Gulden Zinsen auf das Kammergefälle, welches er für 2000 Gulden auf Wiederlösung verpfändet bekommt.
Dieser Brief wird von Georg Bazer (Georgius Borher), dem Abt des Klosters Oberzell (Obern Zell), wegen des Fleckens Moos (Moss) übergeben. Dieser Flecken besteht aus acht Höfen, die dem Kloster, und niemandem sonst, Zinsen und Gült zahlen. Der Flecken gehört auch niemandem, dem er Zinsen oder Gült schuldig ist. Was das Gericht und Recht anbelangt, müssen die Menschen von Moss ihre Angelegenheiten dem Gericht des Klosters Waldbrunn (Waldbrun) vortragen. Was Verbrechen wie Diebstahl, Mord, Körperverletzung und anderes betrifft, so wird dies nie vor diesem Gericht verhandelt, sondern vor einem Gericht in Würzburg.