Als Bischof Johann von Brunn das Schloss und Amt Aschach (schlos vnd ambt ascha) für das Hochstift Würzburg auslöst, leihen ihm die Bürger von Münnerstadt (Münrichstat) 3000 Gulden. Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von jeglicher Steuer, Datz und anderen Abgaben.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Peter von Brunn (Peteren von Brun) 100 Pfund Haller auf der alten Bede zu Münnerstadt (Münrichstat) mit einer Ablösesumme von 330 Gulden.
Bischof Johann von Brunn leiht sich weitere 300 Gulden von Peter von Brunn (gedachtem Peteren) und schlägt diese auf die Ablösesumme von 330 Gulden für die alte Bede zu Münnerstadt auf.
Bischof Johann von Brunn leiht sich abermals 3000 Gulden von den Bürgern von Münnerstadt (Münrichstat). Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von allen Abgaben.
Bischof Johann von Brun verpfändet Gräfin Margaretha von Henneberg (Margarethen Gräuin zu Hennenberg) über eine Hauptsumme von 5000 Gulden die Höfe, Zehnte, Wiesen, Zinsen, das Hühnergeld und den Zoll, die das Hochstift Würzburg zu Münnerstadt (Münrichstat) besitzt.
Bischof Johann von Brunn löst die über 5100 Gulden verpfändeten Güter und Abgaben zu Münnerstadt ab und verpfändet sie für 5223 Gulden an Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen von Hennenberg).
Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde von Münnerstadt (Münrichstat) bewilligen dem Bischof Johann von Brunn eine Zahlung von 3600 Gulden in sechs Jahren. Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von jeglicher Steuer, Bede und Datz.
Erneut bewilligen die Bürger von Münnerstadt (Munrichstat) dem Bischof Johann von Brunn eine Zahlung von 3600 Gulden in sechs Jahren. Dafür sind sie für sechs Jahr von jeglicher Bede, Steuer und Datz befreit.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 4000 Gulden von Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten von Hennenberg) und verpfändet ihm dafür die Hälfte des Teils des Ungelds von Münnerstadt (Münrichstat), den das Hochstift Würzburg besitzt. Darüber erhält Graf Otto ein Revers. Das Pfand wird später wieder abgelöst.
Der Bürgermeister und Rat von Münnerstadt (Munrichstat) erhalten ein Revers, in dem steht, dass ihnen die Bede für die Zeit der Befreiung erlassen wird. Dies geschieht nicht aus Gerechtigkeit, sondern aus Güte.