Ein späterer Schreiber verweist auf Einträge zum Stift St. Burkard in Würzburg.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet Ober- und Unterleinach (Ober und under Leinach ain meil wegs unter W. gelegen) für 1200 Pfund Heller an den Abt und das Konvent St. Burkhard in Würzburg (S. Buchart).
Das Domkapitel, die Klöster St. Burkard, St Stephan und St. Jakob sowie die Stifte Haug und Neumünster verbrüdern und verbünden sich, um einander in Notsituationen beizustehen und um äußere Feinde zu bekämpfen.
Das Domkapitel, die Stifte Haug und Neumünster sowie die drei Klöster St. Burkard, St. Stephan und St. Jakob verbünden sich.
Dompropst, Domdekan und Domkapitel verbrüdern und verbünden sich mit den drei Klöstern St. Burkard, St. Stephan und dem Schottenkloster St. Jakob sowie den Stiften Haug und Neumünster.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Dekan und Kapitel vom Stift St. Burkard übereignen Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Hochstift Würzburg den Wald Büchelberg (Buchelberg).
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet die ihm von Wilhelm von Crailsheim und Jakob Heimburg verkauften Zehnten in Markt Einersheim (Ainershaim) und Iphofen (Iphoven) an die Domherren Johann von Allendorf (Allendorf), Propst zu St. Burkhard und Kanzler des Bischofs, sowie an Georg von Guttenberg (Gutenberg).
Die Edelleute von Thüngen verkaufen die verpfändeten Rechte am Ort Oberleinach (Oberleinach) mit Bewilligung von Bischof Rudolf von Scherenberg an Johann von Allendorf (Allendorf), Domherr und Propst von St. Burkhard. Von ihm gelangen die Rechte mit Bewilligung des Bischofs an das Spital zu den 14 Nothelfern in der Zellerau (heute als "Spitäle" bekannte Kunstgalerie).
Bischof Konrad von Thüngen genehmigt dem Stift St. Burkard, ein Haus in der Nähe des Stifts an die Vikarie St. Wolfgang zu kaufen.
Bischof Friedrich verträgt das Stift St. Burkard mit dem Spital zu den 14 Nothelfern. Das Stift St. Burkard soll dem Spital, das seinen Anspruch auf die beiden Zehnten an der Birkenfelder Leite und am Königsberg in der Oberleinacher Gemarkung (an der Birkhenfelder leyden vnd Konigsperg in Oberleinacher markung) angemeldet hat, zu dem Zehnten, den das Spital ohnehin schon innehat, zusätzlich den Zehnten auf acht Morgen Weingarten zustellen und folgen lassen, nämlich fünf Morgen zwischen dem Pranger (Pranger) und der Birkenfelder Leite, zwei Morgen am äußersten Pranger Richtung Würzburg und ein Morgen am Königsberg. Bei Irtenberg (Erdburg) soll jede Partei den Besitz weiterhin zur Hälfte besitzen. Das Stift St. Burkard soll auf der Hälfte des Spitals und von dessen Hofbauern keinen Zehnten erheben oder obrigkeitliche Rechte ausüben, sondern allein auf seiner Hälfte, die von würzburgischen Feldgeschworenen vermessen worden ist, nämlich am Buchelberg (Buchelberg), Kirnholz (Kirnholtz), Stockach (Stokhach), Maisenbachhof (Maysenbach) und am Kalten Loch (Kaltloch) (heute Ortsteil von Kist); auch der Brunnen des Hofs Erdbach (Erdbach) darf benutzt werden. Dem Spital dagegen soll die andere Hälfte Richtung Tiergarten (diergarten) und Würzburg, der Hof Erdbach (Erdbach) (evtl. Erdbach bei Creglingen), Wald, Äcker, Wiesen, die Benutzung des Brunnens und einen Weg von der Breite eines Fuhrwerks (allerdings außerhalb der benachbarten Wiesen, die den Höchbergern zustehen) mit Grenzsteinen markiert werden. Jede Partei darf auf dem ihr zugeteilten Land den Schaftrieb innehaben. Das Stift St. Burkard soll dem Spital außerdem innerhalb von drei Monaten 300 Gulden nachzahlen oder durch Verzinsung zusichern.