Dornheim (Dornhaim) und die drei Seen kommen als Bestandteil des Amtes Hohenlandsberg (Landsburg) beim Verkauf dieses Amts an Erkinger von Schwarzenberg (Swartzenberg), der dem Hochstift Würzburg allerdings das Vorkaufsrecht einräumt.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Graf Johann von Wertheim Schloss, Stadt und Amt Homburg am Main (Hohenburg). Zudem erhält der Graf im selben Brief die Bestätigung, dass der Bischof ihm den Zoll zu Kitzingen (Kitzingen), der zum Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) gehört, schon zuvor verpfändet hätte.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Brand, Kraft und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) das Schloss, Amt und Gericht Hohenlandsberg (Landsburg) sowie alle dazugehörigen Leute, Gülte, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Weiden, Gewässer, Wälder und weitere Rechte, mit Ausnahme der geistlichen Lehen und Mannlehen sowie dem Wildbann, für 4000 Gulden in Gold. Von dieser Pfandsumme dürfen die Seinsheimer selbst 300 Gulden für Baumaßnahmen einbehalten. Der Vertrag tritt laut Fries jedoch nicht in Kraft.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Hälfte am Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) und weitere Rechte, vor allem das Amt und Gericht betreffend, für 2000 Gulden in Gold an Hermann Seemann (Seeman). Der Käufer darf von der Pfandsumme 150 Gulden für Baumaßnahmen abziehen.
Die andere Hälfte am Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) mit den dazugehörigen Rechten verkauft Bischof Johann von Brunn an Georg, Engelhard, Erkinger, Jakob und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) zu den gleichen Bedingungen wie an Hermann Seemann (Sehman).
Der Konflikt zwischen dem Würzburger Stiftspfleger Albrecht von Wertheim und Bischof Johann von Brunn führt zu einem Krieg. Auf die Seite des Stiftspflegers stellen sich der Domdekan Richard von Maßbach (Maspach) sowie die Städte Würzburg (Wirtzburg) und Ochsenfurt (Ochsenfurt) und ein Teil des Domkapitels. Zum neuen Domdekan macht der Bischof schließlich Martin Truchsess (Truchsess). Bei seinem Kampf gegen die bischöfliche Opposition gerät er bei Erkinger von Schwarzenberg (Schwartzenberg) in finanzielle Schuld. Diese wird beglichen durch die Übereignung des Schlosses und des Amtes Hohenlandsberg (Landsburg) sowie durch den endgültigen Verkauf des Dorfes und der Mark Dornheim (Dornhaim) an Erkinger von Schwarzenberg, an seine Frau Barbara und an ihre Erben. Zuvor sind die Rechte und der Besitz zu Hohenlandsberg von Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) und Konrad von Bebenburg (Bebenburg), der den anderen Teil von Hermann Seemann (Seheman) erworben hat, zurückgekauft worden. Zum Schutz des Gebiets werden ferner Burgen errichtet.
Schwarzenberg, Karl zu: Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, Neustadt a. d. Aisch 1963.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.