Ein neu gewählter Bischof von Würzburg besitzt auf allen Stiften, Klöstern und andern Stätten des Bistums das Recht der ersten Bitte preces primaria.
Vor etlichen Jahren ist es Rechtsbrauch gewesen, dass ein König/Kaiser nach dem Tod eines deutschen Bischofs oder Abts, der seine Regalien als Lehen vom König/Kaiser empfangen hat, nicht nur dessen bares Geldvermögen, Silbergeschirr und andere Besitztümer einzog, sondern auch sämtliche anderen Gefälle und Nutzrechte des Bistums oder der Abtei für ein Jahr einzog und für persönliche Zwecke verwendete Dies gilt auch für die Bischöfe von Würzburg, aber Bischof Otto von Lobdeburg erhält von König Freidrich II. für sich und seine Nachfolger ein Privileg gegen diese Rechtspraxis.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Kaiser Karl IV. verleiht dem Ganerbendorf Gelnhausen (Gailnhausen die ganerben daselbst) nach dem Modell des Ganerbendorfs Friedberg (Ganerben zu Fridburg) die Privilegien der Reichsfreiheit.
König Wenzel IV. kauft im Namen der böhmischen Krone das Dorf Prichsenstadt (Brisendorf) und erhält von seinem Vater Kaiser Karl IV. die Freiheit aus dem Dorf eine Stadt zu machen und darin ein Halsgericht aufzurichten. Das Stadtrecht soll dem Stadtrecht von Sulzbach (Sultzbach) entsprechen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
König Wenzel IV von Böhmen nennt das heutige Prichsenstadt ab dem Jahr 1391 statt Brisendorf nun Brisenstat und bestätigt den Bürgern, die Freiheiten, die ihnen Kaiser Karl IV. verliehen hatte.
König Sigismund von Luxemburg erneuert die Reichsfreiheit für Gelnhausen (Gailnhausen).
Papst Nikolaus V. stellt ein Privileg aus, wonach niemand anders als ein Würzburger Domherr die Dompropstei haben noch besitzen dürfe. Von dieser Regelung ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber die Stifte Haug, Neumünster, und die Orte Ansbach (Onoltzbach), Öhringen (Oringen und Mosbach (Mosbach).
Anselm von Rosenberg (Rosenberg) erhängt sich. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg nimmt aufgrund der Freiheit Kaiser Friedrichs III. dessen Güter und das ihm verpfändete Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) in Besitz. Fries verweist außerdem auf einen Bericht über den Fund der Leiche sowie einen Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Anselm von Rosenbergs Tochter.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Kaiser Friedrich III. gibt Rudolf von Scherenberg das Privileg, dass dem Würzburger Bischof das Erbe von Selbstmördern zufällt.
Kaiser Karl V. bestätigt in Brüssel (Prussel) zweimal das Privileg seines Vorvorgängers Friedrich III., dass dem Würzburger Bischof das Erbe von Selbstmördern zufällt.