Der Bürgermeister, der Rat, die Gemeinde von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat), Würzburg und andere Städte verbünden sich gegen den Bischof Gerhard von Schwarzburg. Sie verlieren bei der Schlacht von Bergtheim (Berchthaim) und vertragen sich wieder mit dem Bischof.
Die Bürger von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) geben Bischof Johann von Brunn zur Bezahlung seiner Schulden 4000 Gulden. Dafür befreit er sie fünf Jahre lang von jeglicher Steuer, Bede und Datz. Bischof Johann von Brunn leiht sich 2000 Gulden von Sintram von der Kere (Sintram von der Kere) und verpfändet ihm dafür die Kellerei von Bad Neustadt an der Saale auf Wiederlösung.
Konrad von Hutten aus Trimberg (Contzen von Huten zu Trimperg) schuldet Bischof Johann von Brunn 2260 Gulden. Für die Zahlung verweist Konrad auf die Stadt und Bürger von Münnerstadt (Münrichstat). Sie sollen in den ersten drei Jahren 1800 Gulden und im vierten Jahr 460 Gulden zahlen.
Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde von Münnerstadt (Münrichstat) bewilligen dem Bischof Johann von Brunn eine Zahlung von 3600 Gulden in sechs Jahren. Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von jeglicher Steuer, Bede und Datz.
Graf Michael von Wertheim (Micheln zu Werthaim) schuldet Bischof Johann von Brunn 600 Gulden. Dafür verpfändet er ihm die Stadt Münnerstadt (Münrichstat), welche die Schulden in sechs Jahren bezahlen soll. Darüber gibt er ihm einen Heißbrief an den Bürgermeister und Rat der Stadt.
Während seiner Lebzeit überlässt Bischof Rudolf von Scherenberg die Ziegelhütte (Ziegelhut) zu Markt Bibart (Biburt) den Bürgern der Stadt Markt Bibart.
Die Bestimmungen für den Münzmeister besiegelt Bischof Lorenz von Bibra gerichtlich mit den Bürgermeistern und Räten von Würzburg. Diese sollen die Aufsicht über die Münzen und den Münzmeister führen.
Die Bürger von Münnerstadt (Münrichstat) leisten gegenüber Bischof Lorenz von Bibra Erbhuldigung.
Der Bürgermeister und Rat von Münnerstadt (Munrichstat) erhalten ein Revers, in dem steht, dass ihnen die Bede für die Zeit der Befreiung erlassen wird. Dies geschieht nicht aus Gerechtigkeit, sondern aus Güte.
Der Zentknecht Johann Weidner (Nas, sunst Hanns weidner genant) zu Meiningen (Mainingen) bekommt von Bischof Konrad von Thüngen die verlassenen Güter der beiden Bürger zu Meiningen, Andreas Cordes (Endresen Cordes) und Johann Haß (Hannsen Hasen) erblich zugestellt, da diese auf Grund ihrer Beteiligung im Bauernkrieg geflohen waren.