Dietrich von Ebersberg war mit den Stiften Würzburg und Fulda sowie dem Markgrafen verfeindet, wurde aber durch Bischof Lamprecht von Bamberg wieder mit ihnen versöhnt. Die Urfehde ist am Hof unter dem Buchstaben E zu finden. Die von Jörg von Ebersberg (Ebersperg von Jorgen) ledig gewordenen Lehen, also ein Hof in Bischofsheim, die Hälfte Weisbachs, sechs Pfund Heller Einkünfte in Oberfladungen (Vberfladungen) und die Wüstung von Salckenberg (ain wüstung zu Salchenfeld), viel Güter in Fischbach und einen Hof in Hilders, verleiht Bischof Melchior dem Lorenz von Reurieth (Lorentzen von Reuridt).
Erzbischof Adolf von Mainz schlichtet den Konflikt der Stadt Schweinfurt mit dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg dahingehend, dass die Stadt dem Bischof Schulden im Wert von 4000 Gulden erlassen soll. Beide Parteien sollen die Gefangenen frei lassen und auf Entschädigung für schatzung, prantschatzung, geding und unbetzalt gelt verzichten (Urfehde). Diese Urkunde betrifft ebenfalls die Einigung des Würzburger Bischofs mit den Städten Nürnberg, Rothenburg (Rottenberg) und Windsheim (Windsheim).
Anton von Brunn kommt wegen etlicher Vergehen in Haft und verzichtet in einer Urfehde schriftlich auf alle seine Rechte und Forderungen an Burglauer (Burcklaur) und stellt diese wieder dem Hochstift Würzburg zu.
Erasmus von Eberstein (Asmus v. Eberstain) befand sich in einer Fehde mit dem Hochstift Würzburg und verträgt sich zusammen mit seinem Vater, seinen Brüdern und Vettern wieder mit dem Bischof Gottfried Schenk von Limpurg.
Georg von Egloffstein (Georg von Eglofstain) war Helfer des Feinds des Hochstifts Würzburg, Konrad von Aufseß (Contzen von Auffsas). Bei Sandbach unterliegt er, verpflichtet sich dem Stift deswegen auf sechs Jahre und schwört Urfehde.
Konrad von Aufseß (Aufses) legt auf Vermittlung seine Fehde gegen Rudolf von Scherenberg nieder und schwört Urfehde.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
In den Urfehdvertrag [zur Beendigung der Fehde zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Hartung von Egloffstein] willigen auch dessen Vettern Konrad (Conrat), Hans (Hanns) und Lienhard (Linhart) ein.
Götz Schenk von Lichtenstein, der einen Teil der Burg Lichtenstein (Liechtenstain) besitzt, wird von Erasmus von Rotenhan (Rotenhan) gefangen genommen, und dieser nimmt ihm den Anteil an der Burg ab. Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt jedoch Erasmus von Rotenhan in Haft und erwirkt, dass er Götz Schenk auf Urfehde freilässt und ihm seinen Teil an der Burg wieder überlässt. Erasmus von Rotenhan muss sich zudem für fünf Jahre in den Dienst des Hochstifts stellen.
Margarethe von Falken, geborene von Uttenreuth (Margereth von Falcken, geborne von Utenrod) hat eine Affäre mit einem Bediensteten und flieht vor ihrem Ehemann. Deswegen wird sie in Bad Neustadt a. d. Saale (Newenstat an der Sale) inhaftiert, aber auf den Schwur der Urfehde wieder freigelassen.
Ergänzend zu dem Vertrag zwischen Bischof Melchior von Giebelstadt und Markgraf Albrecht II. Alcibiades vom 21. Mai 1552 werden noch sechs zusätzliche Vereinbarungen beschlossen: 1) Da der Bischof die geforderte Summe Bargeld nicht vollständig aufbringen könne, solle er die Differenz in Silbergeschirr begleichen. 2) Der Bischof habe die Schulden des Markgrafen zu übernemen, die er zwischen dem 21. Mai 1552 und dem 06. Oktober 1552 aufnehme. 3) Der Bischof solle dem Markgrafen folgendes militärisches Gerät ins Feldlager überstellen: Zwei Doppelgeschütze (doppel karthaunen), ein Geschütz (notschlangen) und zu jedem Geschütz 200 Stück Kugeln in drei Größen mit 200 Zentner Pulver und zusätzliche 200 Zentner Pulver. 4) Nach dem Vertrag vom 21. Mai 1552 stehe den Markgrafen das Würzburger Amt Mainberg (Mainberg) zu, es sei denn, Wilhelm von Grumbach (Grumbach) setzte sich dafür ein, dass es weiterhin würzburgisch bleibe. Der Bischof solle Wilhelm von Grumbach dafür eine Summe, die der Markgraf dem Grumbacher versprochen habe, angemessen ersetzen, indem er die Lehen des Wilhelm von Grumbach in Eigengut umwandele. Dieser Vorgang dürfe aber nicht ohne die Bewilligung des Markgrafen geschehen. 5) Bischof Melchior solle Christof von Steinrück ( Stainrücken) bezüglich einer alten Urfehde auszahlen. 6) Bischof Melchior solle die Legata, die Bischof Konrad von Bibra einem Konrad von Bibra (Bibra) und dessen Schwester verschafft habe, bezahlen.