Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des siebten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Karlstadt (Carlstat) und hat einen Dechanten und einen Kämmerer. Es erstreckt sich bis in die Buchen nahe an Fuld und in die Grafschaft Wertheim.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des achten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses ist in Gerolzhofen (Geroltzhouen) und hat einen Dechanten und einen Kämmerer.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des neunten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Schweinfurt (Schweinfurt) und hat einen Dechanten und einen Kämmerer.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des elften Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Bad Windsheim Windshaim und wird vom Probst des Stifts St. Gumpert in Ansbach (Onoldsbach) verwaltet. Das Kapitel hat einen Dechanten und einen Kämmerer.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des zwölften Erzpriesters fallen die Pfarrer zu Fulda (Fulde), Kämmerzell (Camerzell), Hünfeld (Haumfeld) und Rasdorf (Rasdorf). Es wird vom Pfarrer in Fulda verwaltet.
Die zehn der insgesamt zwölf Erzpriester, die in Würzburg wohnen, oder ihre jeweiligen Offizialen halten ihr Gericht am Bruderhof in Würzburg in einem eigenen Gerichtshaus, das Consistorium causarium genannt wird, ab. Dies geschieht immer dienstags, donnerstags und samstags nach der Mittagszeit. Außerdem soll jeder Erzpriester, der in Würzburg wohnt, einen eigenen Offizial haben, der bestimmte Vorgaben erfüllt (der from, geschickt, erfaren und gelert sei). Die Erzpriester beziehungsweise ihre Offizialen sollen in ihren Gerichtsbezirken jährlich Visitationen machen und ein Sendgericht halten.
Die Pfarrer in Heidenfeld ( Haidenveld) unterstehen keinem der zwölf Erzpriester des Bistums Würzburg, sondern der Heidenfelder Propst ist ihr Erzpriester. Dieses Privileg stammt von Bischof Embricho.
Jost von Venningen (Jobst von Veningen), Komtur des Deutschen Ordens in Bad Mergentheim, ist der Rat und Hofrichter für Bischof Gottfried Schenk von Limpurg. Zu dieser Zeit werden die Fürsprecher aus der Gruppe der Beisitzer im Gericht entfernt.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des zehnten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel war in Kitzingen (Kitzingen) und hatte einen Dechanten und einen Kämmerer. Durch die Fehde zwischen Bischof Johann von Grumbach und Markgraf Albrecht I. Achilles von Brandenburg-Ansbach wurde das Landkapitel nach Dettelbach (Dettelbach) verlegt.