Die Nachricht über den Tod Kaiser Maximilians I. verbreitet sich schnell im In- und Ausland. Es werden sich Sorgen um die Gnade Gottes sowie ein ordentliches Gedenken an den verstorbenen Kaiser gemacht, um Unheil zu vermeiden. Aus diesen und anderen Gründen halten es die sechs Ritterkantone der fränkischen Ritterschaft für notwendig, einen Rittertag zu Schweinfurt auszurufen, an dem sie sich gemeinsam versammeln. Der einzige zulässige Grund für ein Nichterscheinen ist Gottegewalt.
Die Hochstifte Bamberg und Würzburg sowie die Markgrafen von Brandenburg schicken ihre Räte nach Bamberg. Dort beschließen diese, dass die Abgesandten der Fürsten auf dem Rittertag zu Schweinfurt nur mit ihrer jeweiligen Ritterschaft verhandeln sollen. Sollte die Ritterschaft nachteilig für die Fürsten handeln, würde es zu weiteren Verhandlungen zwischen den Hochstiften und Markgrafen kommen.
Am Rittertag zu Schweinfurt lässt Bischof Konrad von Thüngen durch seinen Kanzler Johann von Lichtenstein (Hansen von lichtenstein) eine Werbung an die dem Hochstift Würzburg zugehörigen Grafen, Herren und der Ritterschaft zu Schweinfurt (Schweinfurt) ausgehen. Die Werbung hat folgenden Inhalt: Sollte einer Person bei den Verhandlungen an diesem Tag ein Nachteil entstehen, kann diese sich an den Bischof wenden und mit ihm verhandeln. Wird jedoch etwas beschlossen, das gegen das Althergekommene spricht, möchte der Bischof die Versammelten an die Vereinbarungen erinnern, die diese mit seinen Vorgängern geschlossen haben. Er möchte die Ritterschaft auch darauf hinweisen, dass sie dem selben Hochstift angehören und nichts beschließen sollen, was diesem schaden würde. Bei Zweifeln an seinen Aussagen verweist er sie an Althergekommenes und alte Verträge.
Die Gesandten des Hochstifts Würzburg beratschlagen sich mit den beiden Grafen Wilhelm und Hermann von Henneberg (von Hennenberg graf wilhelmen vnd graf Herman) auf dem Rittertag zu Schweinfurt. Die beiden Grafen zeigen den Abgesandten, welche Anwesenden zum Hochstift Würzburg gehören, damit diese die Werbung des Bischofs vortragen können. Diese Werbung wird vorgetragen und den nicht anwesenden Grafen zugesendet.
Der Ritter Adam von Schaumberg (adam von Schaumberg) antwortet auf die Werbung des Bischofs und sagt, dass die Grafen, Herren und Ritterschaft des Hochstifts Würzburg diese vernommen haben und sich dafür bedanken. Die Werbung wird positiv aufgenommen und die angesprochenen Personen erklären sich damit einverstanden, mit dem Hochstift zusammenzuarbeiten und bei ihren althergekommenen Vereinbarungen zu bleiben. Sie wollen nichts unternehmen, dass dem Hochstift nachteilig ist und den nicht anwesenden Grafen und anderen Adeligen die Werbung weiterleiten und sich mit diesen beraten. Ein weiterer Rittertag wird für den Tag Exaudi zu Schweinfurt (Schweinfurt) festgelegt.
Im Büschel Ritterschaft finden sich zum Jahr 1525 - ohne genaue Datumsangabe - folgende Artikel, in denen sich die Ritterkantone Rhön-Werra (Ron) und Baunach (Baunach) miteinander vergleichen: 1. Will man sich zu seinen ausgebrannten Behausungen begeben, um diese wieder aufzubauen, so begibt man sich in Gefahr an Leib und Gut durch die treulosen Bauern. 2. Die Ritter haben nach dem Bauernkrieg bereits abgerüstet. Sollen sie sich jedoch erneut in Rüstung begeben, so ist ihnen dies in ihren Behausungen nicht möglich. 3. Es wird die Frage gestellt, wie die Bauern in Zukunft ruhig gehalten werden sollen. 4. Der Bischof soll Waffenknechte anwerben und diese streiffen lassen.
Bischof Konrad von Thüngen erklärt sich dazu bereit, die Ritterschaft für ihre erlittenen Schäden im Bauernkrieg zu entschädigen. Sie bitten ihn jedoch, folgende Artikel zu bedenken: 1. Sie bitten darum, eine Zeit lang mit Frauen, Kindern, Knechten und Rüstung zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) wohnen zu können und ihren Zehrpfennig behalten zu können. 2. Ihnen soll für sich, ihre Knechte und ihre Pferde Nahrung und Ausrüstung gestellt werden, um sich gegen Angreifer zu verteidigen. Durch Kriegsknechte verursachte Schäden sollen beglichen werden. 3. Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (wilhelmen von Hennenberg) soll als oberster Hauptmann einen Hauptmann abordnen, dem er die Schlüssel der Stadt übergibt. Jeder vom Adel soll angeben, wie viele Pferde er benötigt. Die Häuser der geflohenen Bürger sollen den Adligen als Behausung übergeben werden.
Bischof Konrad von Thügen schreibt den Rittern des Ritterkantons Baunach (Baunach), die zu Ebern (Ebern) versammelt sind, dass er eine Kopie des Schreibens von Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (wilhelm von Hennenberg) an sie erhalten hat. In diesem Schreiben steht, dass der Bischof den Grafen von der Ritterschaft absondern und ihn nicht in den Vertrag kommen lassen will. Darin steht außerdem, dass der Bischof den Adel spalten will.
Die Grafen, Herren und die Ritterschaft aus Rhön-Werra (Ron, wern), Baunach (Baunach), Odenwald (Ottenwalt) und dem Steigerwald (Staigerwalt) versammeln sich auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt). Daraufhin schreiben sie an Bischof Konrad von Thüngen, dass sie fortan darauf achten die Ritterschaften mit Namen der Personen anzugeben. Zuvor war dies nicht nötig gewesen und sie bitten darum ihre Anliegen anzuhören.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graf wilhelm von Hennenberg) lässt ein Schreiben an die Hauptleute und Ausschreiber der sechs Orte und besonders an Graf Philipp III. von Rieneck (Graf philips von Rineck), welcher Hauptmann des Odenwaldgebiets (Ottenweldischen krais) ist, schicken. Darin schreibt er, dass die Königliche Majestät auf Befehl der Kaiserlichen Majestät Hilfe von Seiten der Ritterschaft aufgrund des Abschieds von Speyer (Speierischen abschids) fordert, gegen den Erbfeind , die Türken, vorzugehen. Deshalb veranlassen Wilhelm IV. von Henneberg und Herr Ludwig von Hutten (Her Ludwig von Hutten) einen Rittertag. Dort wid beschlossen, dass dem Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, den Frauen, Kindern und armen Leuten Rettung und Schutz aller Leben und Güter durch die erbittete Hilfe geschehen soll. Allerdings bleiben die althergebrachten Freiheiten und Gerechtigkeiten der Ritterschaft, welche die Kaiserliche Majestät selbst erbittet, bestehen.