Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die Vogtei im Dorf Brüchs (Bruck) von Graf Otto von Henneberg. Davon sind auch betroffen die Burg Hildenburg (Hiltenburg), Lichtenburg (Lichtenberg), das Marschallamt (Marschalk Amt), Grumbach (Grumbach), Schwarzach am Main (Schwartzach), Wüstensachsen (Sachsen), Frankenheim (Frankenhaim), Laudenbach (Lauttenbach), Fladungen (Fladungen), Salkenberg (Salchenberg), Brüchs (Bruk), Kotzenliten (Cotzelite), Heufurt (Hainfurth), Hausen (Hausen), der Wald auf der Rhön (Röhn wald) die Wüstung Dietzenwinden (Dietzwinden), die Wüstung Altenfeld (Altenvelt), Lichtenau (Lichtenaw), Elsbach (Else), Roth (Rod), Nordheim vor der Rhön (Northaim), Ostheim vor der Rhön (Osthaim), Sondheim vor der Rhön (Sunthaim), Oberthulba (Tulb), Machtilshausen (Machtelshausen), Willmars (Welmarsdorff), Oberesfeld (Obersfelt), Sulzfeld (Sultz), die Burg Osterburg (Osterburg) und Herpf (Herpp).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Zickgraf, Eilhard: Die gefürstete Grafschaft Henneberg-Schleusingen. Geschichte des Territoriums und seiner Organisation (Schriften des Instituts für geschichtliche Landeskunde von Hessen und Nassau 22), Marburg 1944.
Die Vogtei zu Brendlorenzen (Brende) wird im Jahr 1292 von Frau Adelheid von Henneberg an den Bischof von Würzburg verkauft. Ein späterer Schreiber ergänzt, dass durch diesen Kauf auch der Zehnt zu Hundsfeld (Hundsfeld) an das Hochstift kommt.
Bischof Johann von Brunn verpfändet 50 Gulden jährlichen Zins auf der Bede über den Ort Brendlorenzen an Adolf Marschall (Adolf Marschalck>). Betroffen sind laut einem späteren Schreiber auch Herrschfeld (Hersfeld) und Unsleben (Vsleuben).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Wagner, Heinrich: Neustadt a. d. Saale (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 27), München 1982.
Konrad von Wildberg (Wilperg) übergibt einen Hof in Bundorf (Buntdorf), der Hofmark genannt wird, sowie die Vogtei über Hofheim (Hoffhaim) und die Wiltbergischen Lehen an Bischof Manegold von Neuenburg und das Hochstift Würzburg.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Graf Heinrich von Henneberg verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg das Gericht und die Vogtei über Frauenbreitungen (FrawenBraitungen) und über die Burg Frankenberg (Frankenberg). Er lässt sich jedoch das Wiederkaufsrecht zusichern.
Wilhelm von Westernach (Westernach) trägt die Vogtei über Breitendiel (Braiten Dill) mit deren zugehörigen Rechten als Lehen von Bischof Johann von Egloffstein. Von diesem Lehen muss Wilhelm jedes Jahr an Kreuzerhöhung (14. September) dem Bischof ein Pfund Pfeffer und ein weißes Paar Handschuhe geben.
Wilhelm von Westernach (Westernach) empfängt die Vogtei über Breitendiel mit deren zugehörigen Rechten als Lehen von Bischof Johann von Brunn. Von diesem Lehen muss Wilhelm jedes Jahr an Kreuzerhöhung (14. September) dem Bischof ein Pfund Pfeffer und ein weißes Paar Handschuhe geben.
Konrad von Rosenberg (Rosenberg) empfängt von Bischof Johann von Egloffstein im Dorf Brehmen (Bremen) eine Hube, die Vogtei, das Gericht und etliche Leibeigene. Betroffen sind laut einem späteren Schreiber auch Arnsfeld (evtl. Erfeld) und Buch Buch.
Heinrich von Dingsleben und seine Ehefrau Hedwig (Hainrich von Dingsleuben und sein hausfraw Hedwig) verkaufen ihr Viertel des Schlosses Roßberg an Bischof Johann von Egloffstein für 950 Pfund Haller. Für diese Summe verschreibt er Bischof Heinrich von Dingsleben die Vogtei zu Gadheim (Gadhaim) mit allen Zugehörungen für 232 Gulden. Nachdem Heinrich von Dingsleben dem Bischof 60 Gulden vorgestreckt hat, um die Vogtei zu Gadheim von Eberhard Schenk von Roßberg (Eberhart Schenck) auslösen kann, verschreibt er ihm 100 Gulden auf die Steuer, die als nächstes anfällt.
Nach Wilhelm von Westernachs Tod empfängt dessen Schwiegersohn Hans Popp (Pop) die Lehen.
Die Einwohner des Dorfes Greßthal (Grestal) entrichten jährlich einen Vogtgulden an das Bistum. Bischof Lorenz von Bibra erlässt ihnen diese Abgabe, allerdings nur auf Widerruf. Darüber erhalten die Einwohner auch einen Revers, in dem auch vermerkt ist, dass sie, sobald der Vogtgulden vom Bischof wieder eingefordert wird, sie - beziehungsweise ihre Nachkommen - diesen dann wieder entrichten müssen.