Fries weist darauf hin, dass sich in der Kanzlei unter dem Wort schutz und schirm pflicht Camberg ein Bündel mit einem Briefwechsel zwischen Limpurg und Comburg befindet.
Der Erbvogtei über Comburg (Camberg) stehen folgende Nutzungsrechte zu: die Heeresfolge, die Gerichtsbuße und das Recht, Truppen verpflegen zu lassen.
Stadtmeister und Rat von Schwäbisch Hall (Hall am Kochen), die bisher Schutz und Schirm über Comburg (Camberg) innegehabt haben, verfolgen mit Unbehagen, dass der Würzburger Bischof die Vogtei über das Kloster Comberg (Camberg) den Schenken überträgt. Sie wenden sich daher an Friedrich III. und erlangen, dass dem kaiserlichen Fiskal befohlen wird, rechtlich gegen Bischof Rudolf von Scherenberg und die Schenken von Limpurg vorzugehen und ihnen bei Strafandrohung zu gebieten, der Vogtei zu entsagen. Angesichts dieser Situation einigen sich Bischof Rudolf und die Schenken, zwei adlige Gesandte zu Friedrich III. zu schicken, um die Angelegenheit klarzustellen sowie die Genehmigung des zwischen Würzburg und Limpurg geschlossenen Vertrags zu erbitten. Wilhelm Schenk von Limpurg bestätigt schriftlich, sich an den Kosten für die Gesandtenmission zu beteiligen.
Christoph Marschall von Ostheim (Marschalck) und Johann von Holz (Holtz), den Fries für den Bruder des Comburger Abtes hält, werden mit Beglaubigungsschreiben und Anweisungen an den kaiserlichen Hof geschickt. Sie erreichen, dass Friedrich III. Vogtei, Schutz und Schirm über Comburg (Camberg) der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) entzieht und unwiderruflich dem Hochstift Würzburg zustellt. Das Hochstift kann die Rechte entweder unmittelbar oder mittelbar wahrnehmen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erneuert mit Bewilligung des Klosters Comburg (Camberg) den Vertrag mit den Schenken von Limpurg (Domherr Wilhelm, dessen Neffen und deren Erben) über Vogtei, Schutz und Schirm. Er ordnet eine sundere pflicht gegenüber den Untertanen an und bestimmt, welche Nutzrechte und Gefälle den Schenken zustehen.
Wilhelm Schenk von Limpurg übergibt zur Bestätigung des Vertrags über Vogtei, Schutz und Schirm ein besiegeltes Revers.
Nach der kaiserlichen Bestätigung wird nicht nur der Vertrag über Vogtei, Schutz und Schirm erneuert, sondern auch die Lehenauftragung der vier Dörfer Gollhofen (Gollachhofen), Sommerhausen und Winterhausen (Sumer und Winter Ahausen) sowie Lindelbach (Lindelbach).
Domherr Wilhelm Schenk von Limpurg hat in Vertretung seiner Neffen Friedrich und Gottfried die Erbvogtei, Schutz- und Schirmpflicht über Comburg (Camberg) inne, bis der älteste Bruder Friedrich alt genug ist. Zwischen beiden Brüdern kommt es aber zu einer Erbteilung: Friedrich erhält Speckfeld (Spekvelt) und Gottfried erhält Limpurg (Limpurg). Bischof Lorenz von Bibra verleiht daher Gottfried Schutz und Schirm über Comburg. Der Empfang wird schriftlich bestätigt, indem Gottfried seinen besiegelten Revers übergibt.
Bischof Lorenz von Bibra und Gottfried Schenk von Limpurg schließen eine Abrede wegen der Kollation der geistlichen Lehen. Gottfried verpflichtet sich, mit Bischof Lorenz' Unterstützung beim Papst darum anzusuchen, dass er und seine männlichen Nachkommen die Kollation ebenso wie die Erbvogtei als Mannlehen empfangen und tragen dürfen unter der Bedingung, dass dies die Pfarreien und andere inkorporierte Lehen nicht betreffen solle. Von den Propsteien sollen die Schenken nicht mehr als 200 Gulden jährlich nehmen.
Nach Gottfried Schenk von Limpurgs Tod kommt es unter seinen beiden Söhnen (der dritte Sohn Philipp ist Domherr in Würzburg und Bamberg) zu einer Erbteilung: Karl erhält Speckfeld (Speckvelt), dessen jüngerer Bruder Erasmus erhält Limpurg (Limpurg). Bischof Konrad von Thüngen verleiht diesem die Vogtei über Comburg (Camberg) als Gnadenlehen. Erasmus nimmt daraufhin von den zu Comburg gehörigen Personen die Schutzpflicht und übergibt sein besiegeltes Revers.