Bischof Berthold von Sternberg erwirbt die Burg Hinterfrankenberg (Franckenberg das hinter) von Burggraf Friedrich III. von Nürnberg für 300 Mark Silber und 700 Pfund Heller. Da er aber nicht in der Lage ist, den Burggraf mit Bargeld auszuzahlen, verpfändet er ihm diese Summe auf die Einkünfte aus den Dörfern Herbolzheim (Herboldshaim) und Mainbernheim (Bernhaim) sowie dem Mainbernheimer Wald (vnd dem Bernhaimer walde), sodass er einen Zinssatz von 12,5% auf die Hauptsumme erhält (also das er alwegen von 8 marken 1 marck, vnd von 8 Pfund 1 Pfund nutzung haben). Dafür wird Burggraf Friedrich jedoch zum Lehnsmann des Bischofs und seines Stifts (dargegen ime vnd dem Stiffte mit manschafft verwant sein sollte).
Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) war einst Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese 100 Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Bischof Berthold von Sternberg verpfändet Hern Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim und seinen Erben ( Herrn Gottfriden von Hoenlohe vnd seinen Erben) das Schloss Hinterfrankenberg (shlos Frankenberg) mit seinen Gütern, Einkünften, Leibeigenen beiderlei Geschlechts und anderen Zugehörungen. Davon werden einzig die Mannlehen ausgenommen. Viele Jahre vorher war Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese Hundert Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Der Ritter Johann Flieger (Her Hanns Flieger riter) empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen ein Drittel des Zehnten von Forst zum Lehen.
Konrad von Stall (Conrat von Stall) empfängt ein Drittel des Zehnts von Forst als Lehen.
Der Ritter Johann von Wenkheim (Hanns von Wenkhaim riter) erhält ein Drittel des Zehnten im Dorf Forst von Bischof Wolfram von Grumbach zum Lehen.
Das Drittel des Zehnts von Forst erhält Johann von Wenkheim von Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg zum Lehen.
Unter Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg verkauft der Ritter Konrad von Heldritt (Her Conrat von Heldrit riter) sein Drittel des Zehnts von Forst an Apel Fuchs von Haßfurt bzw. Burgpreppach (Apeln Fuchsen zu Hassfurt), der es als Lehen empfängt.
Konrad von Griesheim (Conrat von Grieshaim) trägt die Wüstung Frankenheim (wuestung Franckenhaim) als Mannlehen des Stifts Würzburg. Er verkauft diese Wüstung der Stadt Fladungen (gemainer stat Fladingen) auf Wiederkauf für 70 Gulden. Bischof Johann von Brunn bewilligt dieses Geschäft und gibt der Stadt darüber eine Urkunde, behält sich selbst jedoch auch den Wiederkauf vor.
Im Amt Neuburg werden bei Scheinfeld werden zwei Höfe als Frankfurt (zwen höfe bei Schainveld im ambt Neuburg Franckfurt genant) bezeichnet. Diese Höfe erhalten die Vettern Paul und Johann Henne (Pauls vnd Hanns Henne) von Bischof Lorenz von Bibra zu Lehen.