Wenn ein Würzburger Bischof seinem Domkapitel etwas verpfändet, muss dies mit Wissen und Beratung durch die Grafen, Herren und Mannen des Hochstifts geschehen. Fries nennt als Beispiel die Verpfändung von Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt (Carlstat).
In Bischof Hermann von Lobdeburgs Regierungszeit werden die Pfründe eines Domherren für 500 Mark Silber verpfändet.
Bischof Gottfried von Hohenlohe verpfändet eine Mühle in Dingolshausen (Dingoldshausen) für 25 Pfund Heller an Hermann von Thüngfeld (Thunnveld). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber die Zehnten von Thüngfeld (Thunfelt) und Attelsdorf (Ottleinsdorf), Obersteinach (Stainach), Arnrode (Arnrodt) (eine Wüstung, vgl. Machann, Nr. 8 S. 87), Hohenrode (Hoenaich; eine Wüstung, vgl. Machann, Nr. 77 S. 124), die Wüstung Kurhartgerut (Kurckhartgerach) und Michelau (Michelaw).
Peter Kumpf (Kumpf) bringt die Kaufsumme von 600 Gulden in Gold für Bischof Gerhard von Schwarzburg auf und erhält dafür den Zehnt zu Dornheim (Dornhaim) verpfändet.
Zumkeller, Adolar: Urkunden und Regesten zur Geschichte der Augustinerklöster Würzburg und Münnerstadt von den Anfängen bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, Bd. 2, Würzburg 1967.
Bischof Johann von Eglosffstein verpfändet etliche Güter und Flecken, die zur Dompropstei gehören. Diese Besitzungen befinden sich laut Nachtragsschreiber im Banzgau (Bantzgaw), in Sondheim (Sunthaim; nicht spezifizierbar), Hettstadt (Hettenstatt), Erlabrunn (Erlepron), Veitshöchheim (Hochhaim(), Westheim (Westhaim), Retzstadt (Rottstatt), Binsfeld (Binsfelt), Halsheim (Hoelshaim), Müdesheim (Mutishaim), Aschfeld (Aschvelt), Retzbach (Retzbach), Stetten (Stetten), Thüngersheim (Tungershaim), Hinternah (Hinternach), Obersfeld (Obersfelt), Thüngen (Tungen), Biebelried (Bibelrieth), Reuchelheim (Reichelnhaim), Marbach (Marbach), Heßlar (Heslar) und Weigenheim (Weigenhaim) sowie der jährliche Legwein.
Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Johann von Hohenlohe für dessen Kriegsdienste und verwundete oder getötete Pferde 1000 Gulden, aber stirbt, ohne diese Summe bezahlt zu haben. Bischof Johann von Egloffstein verpfändet daher das Dorf Dornheim (Dornhaim) mit allen Zugehörungen, Rechten und Zinsen mit Ausnahme des Zehnten für 1000 Gulden in Gold an Johann von Hohenlohe, bis dieser oder seine Erben die Summe eingenommen haben.
Johann von Hohenlohe verpfändet mit Bischof Johann von Brunns Bewilligung das Dorf Dornheim (Dornhaim) für 600 Gulden an Weiprecht von Grumbach (Grunbach) und dessen Erben.
Bischof Johann von Brunn löst das Dorf Dornheim (Dornhaim) wieder aus der Pfandschaft von den Erben des Johann von Hohenlohe. Da Bischof Johann aber Geld benötigt, erlaubt er Konrad von Seinsheim (Sainshaim), die Pfandherr über die 1000 Gulden zu werden. Weil er diesem ohnehin 600 Gulden schuldet, verpfändet Bischof Johann das Dorf Dornheim mit allen Bewohnern, Gütern, Nutzungsrechten, Rechten, Zinsen, Seen und allen anderen Zugehörungen mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Mannlehen für 1600 Gulden in Gold an Konrad von Seinsheim. Bischof Johann behält sich und seinen Nachfolgern vor, das Dorf jedes Jahr in Kitzingen (Kitzingen) oder Iphofen (Iphoven) wieder ablzulösen, sofern dies vier Wochen vor Petri Cathedra (22. Februar) angekündigt wird. Falls der zum Dorf Dornheim gehöriger Besitz in fremden Händen sein sollte, haben die von Seinsheim das Recht, diesen wieder an sich zu bringen. Allerdings sollen sie von den Bewohnern und auf den Gütern keine zusätzlichen Forderungen erheben, sondern die bisherigen Abgaben des Hochstifts beibehalten.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Georg und Peter Truchsess von Wetzhausen zu Sternberg (Truchsess zu Sternberg) und ihren Nachkommen 50 Gulden auf einem Bauernhof (selden gut) zu Dorflin, der zuvor Henlin Gaue (Same) gehörte.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet 250 Gulden von den Kammergefällen zu einem jährlichen Zins von 10 Gulden an das Domkapitel. Diese Pfandsumme stand zuvor auf dem Kloster Münsterschwarzach (closter Schwartzach) und ist durch den Kauf der Zehnten von Dettelbach (