Hermann von Thüngfeld (Herman von Tunueld) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Mühle zu Michelau (Michelau) im Steigerwald bei Gerolzhofen (Gerolzhofen) als Pfand auf Wiederlösung.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet die Zent Mittelsinn auf Wiederlösung.
Peter und Friedrich Zentgraf (Peter vnd Fritz die zentgraun) treten den Hof Mühlbach (Mühlbach) an Bischof Johann von Egloffstein ab und bekommen dafür etliches an Geld zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) verpfändet.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Hof Mühlbach (Mühlbach) an den Vogt Otto von Salzburg (Ot von Saltzburg) und dessen Erben für 200 Gulden auf drei Jahre und Wiederlösung.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet dem Vogt Otto von Salzburg (Ot voiten) und dessen Erben den Hof Mühlbach (Mühlbach) für zehn Jahre und später dann sein Leben lang.
Bischof Johann von Brunn verpfändet das Dorfgericht zu Mürsbach (Mirsbach) mit etlichen Gütern, dem Hofrat und anderem, wie den Verspruchleuten, an Apel von Liechtenstein (Apeln von Liechtenstain).
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann und Lorenz von Stein (Hannsen vnd Lorentzen vom Stain) 1000 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen jährlich zu Epiphanias 80 Gulden Zins auf der Bede zu Mittelstreu (Mitelstrai).
Nachdem der Vogt Otto von Salzburg (Ot voit) stirbt, kommt der Hof Mühlbach (Mülbach) über Bischof Johann von Brunn an Adolf Marschall von Brauneck (Adlofen Marschalken von Brauneck). Fries gibt an, keine Informationen darüber zu besitzen, wie und wann genau der Hof an Adolf Marschall von Brauneck kommt. Jedoch liegt vor, dass der Bischof Adolf Marschall von Brauneck 200 Gulden gibt, um den Hof umzubauen. Außerdem verleiht Bischof Johann von Brunn ihm den Hof später zu Mannlehen und, falls dieser ohne Erben stirbt, bekommt dessen Nachfolger den Hof für 1400 Gulden verpfändet.
Die Brüder Simon, Berchtold, Erasmus und Valentin von Merlau (Simon, Berchtold Asmus vnd Valtin von Merlau gebrudere) leihen Bischof Johann von Brunn 600 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen jährlich 44 Gulden als Zins auf die Bede zu Mittelstreu (Mitelstrai).
Der Metzger Gallus (Gallen) zu Ochsenfurt (Ochsenfurth) zahlt jährlich 100 Gulden Zinsen auf das Kammergefälle, welches er für 2000 Gulden auf Wiederlösung verpfändet bekommt.