Die Herren Ludwig und Seibot von Frankenstein (Ludwig vnd Seibot hern von Franckenstain) verkaufen Bischof Herrmann Hummel von Lichtenberg verschieden Dörfer, Weiler, Höfe, Gerichte, Güter und andere Rechte. Fries gibt die Namen der vom Verkauf betroffenen Güter nicht an, verweist aber auf seine Quellen.
Die Kaufbriefe der Herren von Frankenstein über die Güter, die sie dem Hochstift Würzburg verkaufen, führen eine Kaufsumme von 300 Pfund Heller auf.
Gottfried III. von Hohenlohe-Brauneck (Her Gotfrid von Brauneck) verkauft seinen Teil an der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen (seinen tail recht vnd gerechtickait zu Frickenhausen) Bischof Otto von Wolfskeel und dem Stift Würzburg für einen nicht genannten Betrag. Da der Anteil an der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen ein Reichslehen ist, muss Kaiser Ludwig IV. den Handel bewilligen. Er tut dies und belehnt Bischof Otto damit.
Gottfried III. von Hohenlohe-Brauneck (her Gotfrid von Hohenlohe genant von Brauneck) übergibt Bischof Otto von Wolfskeel einen Kaufbrief über den Verkauf seines Teils der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen an das Hochstift.
Graf Heinrich V. von Henneberg-Schleusingen (Grave Hainrich von Hennenberg) verschreibt die Vogtei des Klosters Frauenbreitungen (dis closter haist man heut zutag Frawenbraitingen) zusammen mit der Burg Frankenberg für 4000 Gulden Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift Würzburg.
Das Kloster Frauenbreitungen (Frawen, das closter zu den frawen) sowie die Herrschaft über den Ort Frauenbreitungen untersteht Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin. Er verkauft es Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift Würzburg.
Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin verkauft die Gerichtsrechte des Klosters Frauenbreitungen an das Stift Würzburg.
Konrad von Griesheim (Conrat von Grieshaim) trägt die Wüstung Frankenheim (wuestung Franckenhaim) als Mannlehen des Stifts Würzburg. Er verkauft diese Wüstung der Stadt Fladungen (gemainer stat Fladingen) auf Wiederkauf für 70 Gulden. Bischof Johann von Brunn bewilligt dieses Geschäft und gibt der Stadt darüber eine Urkunde, behält sich selbst jedoch auch den Wiederkauf vor.
Die Hofstatt, die dem Hof Frau Neid ( Fraw Neid) gegenüberliegt, heißt Forderer Kress. Bischof Johann von Brunn verkauft diese Hofstatt an Johann Kraft (Hannsen Crafften) für 30 Gulden. Johann von Brunn legt jedoch fest, dass diese Hofreit unbebaut bleiben muss.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels dem Rat und der Gemeinde Freudenbach (Fraydenbach) im Amt Reichelsburg (ins Ampt Raygelsberg gehorich) den See des Stifts, der eine Fläche von 14 Morgen umfassen dürfte, für 294 Gulden. Die Gemeinde muss einen Lehensträger bestimmen, der das Lehen stellvertretend für die Gemeinde empfängt und die Abgaben von einem Pfund Wachs am 11. November jedes Jahres und einem Fastnachtshuhn abgibt. Beim Wechsel des Lehensträgers ist ein Handlohn von 5 Gulden an die Bischöfliche Kammer zu entrichten.