Werner von Hardheim (Werner von Harthaim) will auch Rechte an der bereits erwähnten Unteren Burg Hardheim haben und wendet sich deshalb an Bischof Rudolf von Scherenberg. Er erhält von ihm die balcckspeis, d.h. Bischof Rudolf verschreibt ihm auf Lebenszeit ein Pfand auf die Festung Marienberg und dazu jährlich 100 Pfund. Seine Ehefrau erhält Zeit ihres Lebens jährlich ein Pfund. Es wurden 30 d für ein Pfund gerechnet.
Als der genannte Horneck von Hornberg () stirbt, gestattet Bischof Rudolf von Scherenberg seinem Marschall Georg von Gebsattel (Georg v Gebsatel), den Erben des Horneck 800 Gulden zu zahlen damit das Schloss Hardheim mit seinen Zu- und Einbehörungen abzulösen. Dafür verschreibt Bischof Rudolf Georg von Gebsattel das Schloss als Lehen, unter Vorbehalt der Öffnung und Widerlösung.
Bei Hardheim (Harthaim) liegt eine wüste, unbebaute Hofstatt, die zu der Unteren Burg gehört. Bischof Rudolf verleiht diese Konrad Müller (Cuntz Muller) für einen jährlichen Zins von einem tirnes und einem Fastnachtshuhn. Er befreit Konrad und seine Erben von Frondiensten, Atzung und der Vogtei.
Die Steinmühle zu Hardheim gehört zur einen Hälfte zur Unteren Burg und zur anderen Hälfte zur Oberen Burg. Sie ist mit der Zeit verfallen und liegt wüst. Georg von Gebsattel (Georg von Gebsatel) baut sie wieder auf. Da sie zur einen Hälfte zur Oberen Burg gehört, verleihen er und Georg von Hardheim (Georg von Harthaim) einem Konrad Beger (Contz Beger) für einen jährlichen Zins und Gült die Mühle und geben im Mahlvorgaben. Nach dem Tod Georg von Gebsattels zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg Arnold Horneck von Hornberg (Arnold Horneck von Horenberg) 800 Gulden und Gebsattels Erben 50 Gulden und löst damit das Schloss und die Mühle wieder an das Stift Würzburg.
Arnold Horneck von Hornberg (Horneck) stirbt bald nach der im vorherigen Eintrag beschriebenen Loslösung. Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt es Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf), dem Probst, Kanzler und Domherren, das dem Stift gehörende Schloss Hardheim und die Mühle für 840 Gulden von den Erben des Horneck zu kaufen, unter Vorbehalt der Öffnung und Widerlösung.
Wilhelm Rüdt von Bödigheim, genannt der Lange (Wilhelm Rüd der lang von Bodickhaim), besitzt einen Hof in Hardheim gegenüber von der Unteren Burg, den er für 240 Gulden an Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf) verkauft.
Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf) verkauft das Schloss und die Mühle zu Hardheim mit ihren Zubehörungen, Leuten und Gütern mit Wissen und Zustimmung Bischof Rudolf von Scherenbergs für 850 Gulden an Arnold Geiling (Arnolt Gailing).
Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf) verkauft seinen Hof gegenüber dem Schloss von Hardheim für 300 Gulden an Arnold Geiling (Gailing). Dieser verkauft den Hof später für 400 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.
Herr Ludwig von Hutten (Ludwig von Hutem) legt mit Bewilligung Bischof Lorenz von Bibras Arnold Geiling (Arnolt Gailing) seinen Pfandschilling in Höhe von 900 Gulden auf und erhält daher die Untere Burg Hardheim mit seinen Leuten und Gütern und die Hardheimer Mühle, welche Bischof Lorenz ihm im Anschluss verschreibt.
Bischof Lorenz von Bibra erkauft dem Stift die Stadt und das Amt Lauda (Lauden) und bringt auch das Schloss zu Hardheim mitsamt der Mühle an das Stift, indem er Ludwig von Hutten seinen Pfandschilling wiedergibt. Fries verweist zudem auf die Lage von Quellen zu diesem Vorgang.