Dreieinhalb Pfund Heller sind eine Mark Silber wert. Otto und Hermann, Markgrafen von Brandenburg (Ot vnd Herman Marggrauen zu Brandenburg) verpfänden Bischof Manegold von Neuenburg und dem Stift Würzburg die Schlösser und Städte Kisseck (Kisseck), Steinach an der Saale (Stainach), Rottenstein (Rotenstain) und Königshofen (Kunigshofen) für 4000 Mark Silber. Es wird je eine Mark Silber für 2,5 Pfund Heller gerechnet.
Die Markgräfin Anna von Brandenburg (Ann Marggrauin von Brandenburg) verschreibt Bischof Andreas von Gundelfingen 2200 Mark Silber, die dem vorgeschriebenen Edelmetallgehalt entsprechen. Jede Mark wird für 2,5 Pfund Heller gerechnet. Zehn Jahre danach gehen Graf Berhold VII. von Henneberg (Berthold von Hennenberg) und sein Sohn Heinrich (Hainrich) mit Bischoff Gottfried von Hohenlohe einen Vertrag bezüglich etlicher Lehen und Pfandschaften ein. In diesem Vertrag wird eine Mark Silber für 250 Pfund gerechnet.
Herr Heinrich von Hohenlohe (Hainrich von Hohenlohe) verkauft seine Gülte und Güter zu Volkach an das Stift Würzburg und bestätigt dies mit Mund, Hand und Halm.
Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) verkauft Bischof Otto von Wilfskeel und dem Stift Würzburg die Schlösser Ingoldstadt (Jngelstat) und Reichenberg (Reichenberg) mitsamt ihrer Zu- und Einbehörungen für 5000 Pfund Heller. Er bestätigt die Eigentumsübertragung mit Mund, Hand und Halm.
Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Craft von Hohenloh) verkauft Bischof Otto von Wolfskeel und dem Stift Würzburg die Städte und Schlösser Röttingen (Rotingen), Ingolstadt (Jngelstat) und Reichenberg (Reichenberg) mitsamt ihrer Zu- und Einbehörungen für 17.000 Pfund Heller. Das Geschäft wird mit Mund, Hand und Halm bekräftigt.
Gestrichener Eintrag: Herr Konrad von Bickenbach (Conrad von Bickenbach) verkauft die Schlösser Hohenlandsberg (Hohenberg) und Allersberg (Allersberg) mit ihren Zu- und Einbehörungen für 22.000 Gulden und übergibt das Eigentum wie im Stift Würzburg und im Herzogtum Franken üblich durch Mund, Hand und Halm.
Genau so wie die im vorherigen Eintrag genannte Stadt Schwäbisch Hall (Hall) vertragen sich auch die beiden Städte Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg) und Bad Windsheim (Windshaim) mit Bischof Johann von Egloffstein und seiner Ritterschaft unter der Vermittlung von Pfalzgraf Ludwig III. Fries verweist dazu auf eine Quelle.
Herr Konrad von Bickenbach (Conrad von Bickenbach) verkauft Bischof Johann von Brunn und dem Stift Würzburg das Dorf Fuchsstadt (Fugstat) und überträgt ihm das Eigentum mit Mund, Hand und Halm, wie es im Herzogtum Franken Sitte ist.
Der im vorherigen Eintrag genannte Herr Zeisolf von Rosenberg stellt Bischof Konrad von Thüngen einen Revers. Er verpflichtet sich und seine Nachkommen dazu, falls sich herausstellt, dass das Schloss und der Markt Haltenbergstetten (Haldenbergsteten) Pfandschaft und Zulosen des Stifts Würzburg wären, sofort dem Stift die ausgelegten 1600 Gulden in Monatsfrist wieder zu bezahlen.
Bischof Johann von Brunn schlägt ein Pfund Heller für einen Rheinischen Gulden an, obgleich er dazu schreibt, dass ein Pfund Heller etwas mehr Wert ist als ein Rheinischer Gulden.