Konrad von Hutten aus Trimberg (Contzen von Huten zu Trimperg) schuldet Bischof Johann von Brunn 2260 Gulden. Für die Zahlung verweist Konrad auf die Stadt und Bürger von Münnerstadt (Münrichstat). Sie sollen in den ersten drei Jahren 1800 Gulden und im vierten Jahr 460 Gulden zahlen.
Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde von Münnerstadt (Münrichstat) bewilligen dem Bischof Johann von Brunn eine Zahlung von 3600 Gulden in sechs Jahren. Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von jeglicher Steuer, Bede und Datz.
Schultheiß, Bürgmeister, Rat und Bürger zu Mellrichstadt (Melrichstat) bewilligen Bischof Johann von Brunn drei Jahre lang 450 Gulden. Im Gegenzug befreit er sie für die Dauer dieser drei Jahre von aller Bede, allen Auflagen und anderen finanziellen Belastungen.
Graf Michael von Wertheim (Micheln zu Werthaim) schuldet Bischof Johann von Brunn 600 Gulden. Dafür verpfändet er ihm die Stadt Münnerstadt (Münrichstat), welche die Schulden in sechs Jahren bezahlen soll. Darüber gibt er ihm einen Heißbrief an den Bürgermeister und Rat der Stadt.
Zwischen dem Schultheißen, dem Bürgermeister und dem Rat zu Mellrichstadt (Melrichstat) kommt es zu Uneingikeiten über Einnahmen und Ausgaben der Stadt. Zur Schlichtung dieser Auseinandersetzung bestimmt Bischof Johann von Brunn acht taugliche Männer aus der Gemeinde, die auf bestimmte Zeit im Rat sitzen, jede Rechnung anhören und Ämter in der Gemeinde besetzten sollen.
Johann Motsiedler (Hanns Motsidler) ist aufgrund etlicher Forderungen der Feind Bischof Gottfrieds Schenk von Limpurg. Der Rat zu Nürnberg (Nurenberg) verträgt die beiden 1447. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg soll Johann für seine Forderungen 300 Gulden zahlen. Johann quittiert ein Jahr später den Erhalt von 200 Gulden. Die restlichen 100 Gulden werden ihm später auch bezahlt.
Es erheben sich Valentin Paul, der Schultheiß (Valtin paul Schultais), Volkmar Sup (Volckmar Sup), Simon Aitenbach (Simon Aitenbach), Johann Reutnor (Hanns Reutnor) und Johann Kirchenmeier (Hanns Kirchenmair), alle Mitglieder des Rats zu Mellrichstadt (Melrichstat), gegen den Hauptmann Johann von Butlar (Hannsen von Butlar). Sie schlagen ihn und nehmen ihn gefangen. Bischof Rudolf von Scherenberg bestellt hierauf etliche Personen aus der Gemeinde nach Würzburg und verhört sie. Er beschließt, dass die Gemeinde an den Unruhen Schuld hat und teilt dies schriftlich mit.
Der Schultheiß und die anderen vier Aufwiegler werden aus dem Rat und ihren Ämtern entlassen. Sie werden verpflichtet, ihre Güter in Mellrichstadt (Melrichstat) zu verkaufen und an einen anderen Ort im Gebiet des Hochstifts Würzburg zu ziehen. Ihre engen Freunde, Väter, Schwager und Brüder müssen für sie bürgen.
Bischof Lorenz von Bibra beratschlagt sich mit dem Domkapitel und dem Rat über den Bau einer neuen Mühle am Main. Dies wird vor Gericht bestimmt.
Bischof Konrad von Thüngen zieht aufgrund einer nicht näher bestimmten Katastrophe mit seiner Hofhaltung nach Mellrichstadt (Melrichstat). Dort gibt er den Bürgern und Einwohnern eine neue Stadtordnung.