Fries verweist für die Pflichten, die ein Abt von Comburg (Camberg) einem Würzburger Bischof schuldig gewesen ist, auf den liber emptionum.
Bischof Johann von Egloffstein befreit bis auf Widerruf einen Hof des Klosters Langheim (Lanckhaim) in Dietrichsdorf (Dietrichsdorf im ambt Sesslach ) von der Verpflegungs-, Beherbungs- und Dienstpflicht. Dies geschieht aus Gnade.
Innozenz VII. erlässt ein Conservatorium an den Bischof von Bamberg, den Abt des Klosters St. Jakob in Würzburg und den Abt des Marienklosters Erfurt, dass die Lehnsmänner, Fürsten, Grafen, Herren und Niederadlige des Hochstifts Würzburg ihre Lehen von einem Würzburger Bischof empfangen und deshalb die entsprechenden Pflichten und althergebrachten Lehendienste leisten sollen.
Bischof Johann von Egloffstein befreit ein Haus in Dettelbach (Detelbach), das Hans, Dietrich und Hans Motzel (Motzel) gehört, von der Bede, Dienstpflicht und anderen Verpflichtungen.
Die Kartause Tückelhausen nimmt in der Auseinandersetzung zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem fränkischen Städtebund schweren Schaden. Bischof Johann von Egloffstein befreit die Kartause daher für immer von der Fron- und Dienstpflicht.
Bischof Johann von Brunn befreit den Hof des Klosters zu Bildhausen in Herbstadt (Herbilstat) und dessen Hofmann von der Bede, den Dienstpflichten, der Atzung und den Gerichtspflichten.
Die Herren von Bickenbach (Bickenbach) werden Angehörige der Würzburger Bischöfe und verkaufen ihre Leibeigenen, die über das Hochstift verstreut sind, sowie die Burg Homburg an der Wern (Hohenberg) und deren zugehörige Dörfer Bischof Rudolf von Scherenberg. Dafür erhalten sie ein Leibgeding.
Paul von Schwarzenberg (Schwartzenberg), der Propst von Stift Haug schließt mit dem Prior und dem Konvent zu Tückelhausen einen Vertrag bezüglich der Obrigkeit, des Gerichts, der Erbhuldigung und anderer Angelegenheiten in Hohestadt (Hohenstat), aber behalten dem Hochstift Würzburg die landesherrliche Obrigkeit, Vogtei, Kriegsfolge, Dienste, Steuer, Schutz und Schirm vor.
Bischof Lorenz von Bibra nimmt Graf Wolfgang von Castell mit vier Pferden für zehn Jahre als Berater und Diener an. Dieser Vertrag ist unkündbar. Falls Graf Wolfgang am Hof des Bischofs in Würzburg (Wirtzburg) lebt, erhält er jährlich 20 Gulden. Falls er in einem seiner Schlösser lebt, erhält er jährlich 25 Gulden. Er muss nach Aufforderung zum Dienst beim Bischof kommen und erhält dann Nahrung, Ausrüstung und Kompensation im Schadensfall.
Papst Clemens VII. übergibt Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolgern die Vogtei mit ihren Rechten und Pflichten sowie Schutz und Schirm über alle Kirchen und Klöster (sowohl exemte als auch nicht exemte), die innerhalb des Hochstifts Würzburg und dessen weltlicher Obrigkeit liegen. Außerdem darf ein Würzburger Bischof von den Kirchen- und Klostergütern und den dazugehörigen Personen Beherbergung, Kriegsfolge, Fron, Dienste und Schutzpflicht fordern.