Peter Kumpf (Kumpf) gibt den Zehnt zu Dornheim (Dornhaim), der ihm für 600 Gulden verpfändet wurde, mit Bewilligung Bischofs Johann von Brunn und des Domkapitels an das Spital von Iphofen (Iphoven). Bischof Johann behält sich und seinen Nachfolgern jedoch vor, den Zehnt wieder abzulösen. Die Bezahlung soll in Nürnberg erfolgen. Hans Most, der Spitalmeister von Iphofen, übergibt darüber seinen Revers.
Burgsinn (Burcksin) ist für 300 Gulden an den Ritter Johann von Kronenberg (Cronenberg) verpfändet. Dieser verpfändet es weiter an Graf Ludwig von Rieneck, wobei Bischof Johann von Egloffstein dem Hochstift das Ablösungsrecht vorbehält.
Das Schloss Burglauer (Burcklaur) wird an die von Brunn (Brun) verpfändet, wobei sich das Hochstift ein ewiges Ablösungsrecht und das Öffnungsrecht vorbehält, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert. Diese Verschreibung wird aber nicht registriert. In der Folge übergeben die Brüder Peter und Johann von Brunn ihren Teil an Bischof Johann von Brunn, laut Fries ihr Vetter. Dieser stellt den Anteil am Schloss den Brüdern Anton und Johann von Brunn zu.
Weiprecht und Erkinger von Crailsheim (Crailshaim) lösen die Pfandschaft, die im Besitz von Kilian von Thüngen (Thungen) ist, für 800 Gulden ab und erhalten dafür Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bewilligt den Brüdern Hans und Wolf von Seckendorf (Seckendorf), ihren zwölften Teil am Zehnt zu Burgbernheim (Bernhaim) an Konrad Baumgartner (Baumbgartner) aus Nürnberg für 500 Gulden zu verkaufen. Der Bischof behält sich jedoch ein Wiederkaufsrecht vor.
Georg von Ebersberg-Weyhers (Weiers) zahlt mit Bischof Johann von Grumbachs Bewilligung die Pfandsumme von 300 Gulden an Graf Georg von Henneberg und wird somit Pfandherr über die 20 Gulden von der Bede mit den zugehörigen Diensten und anderen Rechten in Bocklet (Bocklatt).
Doktor Gregor Heimburg (Haimburg) löst die Pfandsumme von 800 Gulden, welche die Herren von Craislheim (Crailshaim) als Pfandherren tragen, ab und erhält dafür Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) verpfändet. Er leiht Bischof Johann von Grumbach außerdem 1200 Gulden zur Ablösung des Ungelds von Iphofen (Iphoven) sowie 400 Gulden zur Ablösung des Zolls von Fahr (Fare) und verbaut 400 Gulden am Schloss Dettelbach (Detelbach), so dass die gesamte Pfandsumme 2800 Gulden beträgt.
Bischof Berthold von Sternberg hat Wolf von Grumbach (Grunbach) 1282 etliche Güter in Püssensheim (Busenshaim) und Dipbach (Diepach) für 40 Mark Silber verpfändet. Diese Güter kommen im Erbgang auf die Brüder Eberhard und Heinrich von Grumbach (Grumbach), die dem Hochstift das Ablösungsrecht einräumen.
Nach Georg von Ebersberg-Weyhers' (Weiers) Tod lösen Otto und Konrad von der Kere (Kere) sowie Heinrich Forstmeister (Forstmaister) von dessen Witwe die Pfandsumme von 300 Gulden über der Bede und die zugehörigen Dienste in Bocklet (Bocklat) aus und bringen sie an sich. Dies geschieht mit der Bewilligung Bischof Rudolfs von Scherenberg.
Die Rechte derer von der Kere (Kere) und Heinrich Forstmeisters (Forstmaister) in Bocklet werden wieder abgelöst und für 300 Gulden an den Ritter Wilhelm von Bibra (Bibra) verpfändet.