Otto Schweicker von Eltmann (Sweicker von Eltmain) besitzt ein Burggut in Ebelsbach und verkauft es dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs zu Eltmain). Die Nachtragshand merkt an, der Zoll zu Ebelsbach sei dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann auch auf Widerkauf verkauft worden.
Nach dem Tod Erkingers von Schwarzenberg (Erckinger von Swartzenberg) erbt sein Sohn Hermann von Schwarzenberg (Herman von Swartzenberg) die austehende Pfandsumme von 6800 Gulden, die das Hochstift dem Schwarzbenbergern auf das Amt Ebenhausen und die Zinsen von Heustreu verschrieben hatte. Nach dessen Tod fallen die Ausstände halb an seine Frau Elisabeth Kolowrat auf Liebenstein (Elisabet Colabratin) und halb an seine Töchter Anna (Annen) und Dorothea (Dorothe). Als Elisabeth Kolowrat auf Liebenstein ebenfalls stirbt, werden ihre Hälfte unter Anna, Dorothea und einer weiteren Tochter namens Margarethe (noch aine ir dochtere Margarethe) aufgeteilt.
Georg von Bibra ist mit einer Tochter Wilhelm Schweigerers (Wilhelm Schwaigerer) verheiratet und erbt durch sie ein Drittel der oben genannten Verpfändung der Ämter Ebern und Seßlach, weswegen er von Bischof Johann von Brunn einen Revers erhält.
Die Hälfte der genannten Hauptsumme auf den Ämtern Ebern und Seßlach, 4400 Gulden, stehen Eckhard Schweigerer (Eck Schwaiger) zu, wovon er das Viertel gab [bricht ab.]
Eckhard Schweigerer (Eck Swaiger) verkauft ein Achtel der Summe und der Zinsen auf den Ämtern Ebern und Seßlach dem Adeligen Georg von Stein zu Altenstein (Georg von Stain zum Altenstain), worüber Bischof Johann von Grumbach eine Verschreibung für Georg von Stein zu Altenstein ausstellt.
Von der genannten Hauptsumme auf den Ämtern Ebern und Seßlach werden 1100 Gulden abgelöst, der Rest wurde geteilt und vieles davon kommt in die Hände anderer Geschlechter. Fries merkt an, dass der Vorgang nicht genau nachvollzogen werden könne und verweist auf seine Quelle im Amtsbuch Liber Primum Contractuum Rudolfi.
Auf Bitte des älteren Peter Lamprecht von Gerolzhofen überträgt Bischof Rudolf dem Spital in Gerolzhofen 14 Malter jährlich als Zinsen auf 170 Gulden von seiner Hälfte der Pfandsumme des Erbspeisamts. Davon soll die Ablösesumme allerdings nicht betroffen sein.
Apel von Lichtensteins Sohn, ebenfalls Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain) genannt, verkauft die erwähnte Verschreibung des Ungelds in Ebern Georg von Raueneck (Georg von Raweneck) und erhält dafür dessen Einkünfte in Streudorf (Streusdorf).
Weil Dietrich Truchsess von Wetzhausen (Dietz Truchsess von Wetzhausen) Hanns Zollner von Rottenstein (Hanns Zoller) 630 Gulden schuldet, geht sein Pfandschilling an ihn, danach als Erbe seiner Töchter an Heinz Truchsess von Wetzhausen. Bischof Lorenz von Bibra löst ihn wieder aus.
Diese jährlichen Einkünfte der Burg Gemünda von 40 Gulden übergibt Herr Apel einer Bürgerin von Coburg, Elisabeth Eibar (Elisabet Eibarin), von die sie Wolfgang Bucher und seiner Schwester Scholastica (sein schwester Scolastica) vererbt. Wolfgang und Scholastica Bucher übereignen die Einkünfte wiederum Heinz, Gerhart und Hanns Maurer (Haintz Gerhart vnd Hanns Maurer). Darauf bezahlt Lorenz Christian, der Vikar von St. Peter in Würzburg (Lorentze Cristan Vicari Vnserfrawen altars zu S. Peter hie zu W.), mit Einwilligung Bischof Lorenz von Bibra die Hauptsumme von 800 Gulden und bringt die Bedeeinkünfte von 40 Gulden an seine Pfarrei.