Bischof Gottfried Schenk von Limpurg: Im Lehenbuch von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt es keine Aufzeichnungen darüber, dass die Grafen von Henneberg das Marschallamt oder etwas anderes vom Bischof zu Lehen erhalten.
Bischof Johann von Grumbach: Im Lehenbuch von Bischof Johann von Grumbach ist zu Beginn das zuvor genannte Verzeichnis angegeben, welches Johann Ratsam von den Zentrgafen von Stein zu Ostheim (der Stainisch) zu Zeiten Bischof Johanns von Brunn übergeben hat. Außerdem ist darin verzeichnet, dass Graf Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) 1457 die Lehen, die zum Marschallamt (Marschalkambt) gehören, sowie die Zent zu Marktsteinach (Markstainach), das Schloss Hutsberg (Huetsberg) und das Dorf Juchsheim (Juchshaim) zu Lehen empfängt. Das wäre 17 Jahre nach dem Tod Bischofs Johann von Brunn, dem das Verzeichnis erstmals übergeben wurde.
Bischof Rudolf von Scherenberg: Im ersten Lehenbuch von Bischof Rudolf von Scherenberg steht auf dem vierten Blatt: "Ich, Graf Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen (Wir Wilhelm Graue vnd her zu Hennenberg), habe folgende Lehen empfangen. Erstens das Marschallamt (Marschalkambt) des Hochstifts Würzburg mit allen Rechten und Zugehörigem." Dies ist fast identisch mit der Angabe, die im Lehenbuch von Bischof Johann von Grumbach gemacht wird. Auf einem anderen Blatt desselben Lehenbuchs, das auch mit der Zahl Vier bezeichnet ist, steht: "Mein Herr, Graf Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg), hat all die Lehen empfangen, die im Lehenbuch von Bischof Johann von Grumbach verzeichnet stehen [...]" Es werden dort noch mehr Lehen genannt, diese gehören jedoch nicht zum Marschallamt.
Bischof Lorenz von Bibra: Im ersten Lehenbuch von Bischof Lorenz von Bibra steht auf dem elften Blatt, dass Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) das Marschallamt des Hochstifts Würzburg zu Mannlehen empfängt, wie zuvor sein Vater.
In einem anderen Lehenbuch von Bischof Rudolf von Scherenberg steht auf dem ersten Blatt, dass der Sohn von Graf Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen (Graue Wilhelmen), Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (auch Graue Wilhelm genant), Lehen empfängt und daher einen Lehenseid schwört. Zu diesen Lehen gehören das Marschallamt des Hochstifts Würzburg, welches sein verstorbener Vater an sich brachte und anderes, was er deshalb auch zu Lehen erhält (wes si des halben fürter von der hand zuuerleihen haben). Daneben wird noch Weiteres angegeben, dass er zu Lehen empfängt. Doch das gehört nicht zum Marschallamt und wird daher hier nicht angegeben.
Irrungen zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Graf Wilhelm von Henneberg Schleusingen (Graue Wilhelmen) bezüglich des Marschallamtes finden sich in den Gerichtsbüchern.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) lassen ihre Streitigkeiten von Bischof Georg von Ebnet zu Bamberg (Bischofe Georgen zu Bamberg) verhandeln. Graf Wilhelm bringt vor, dass die Grafschaft der Henneberger vor langer Zeit vom Stift mit dem Amt des Marschalls sowie all seinen Rechten und Zugehörungen belehnt worden sei. Als er die Kanzlei um eine Bestätigung und eine Auflistung der Zugehörigkeiten gebeten habe, bekam er keinen Lehenbrief darüber und ihm wurden die Rechte entzogen. Daher bittet er nochmals um ein Verzeichnis aus den Saalbüchern, was zu seinem Marschallamt gehört und was nicht. Es zeigt sich, dass die Grafschaft der Henneberger das Marschallamt von Würzburg zu Lehen bekommen haben und Würzburg sich bisher gegenüber den Hennebergern immer gnädig gezeigt hat. Es wird bestätigt, dass das Marschallamt an Graf Wilhelm verliehen worden ist, in der Form, wie es bereits seine Vorfahren innehatten. Die Registrierung im Saalbuch und der Lehenbrief sollen ihm nicht verwehrt werden. Zudem gedenkt das Hochstift die Belehnung nicht zu ändern und dafür zu sorgen, dass Graf Wilhelm zu seinem Recht gelangt. Dabei bleibt es und während der gesamten Amtszeit von Bischof Lorenz gibt es darüber keine Konflikte mehr.
Als Bischof Konrad von Thüngen seine Regierung antritt, ist er mit Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelmen) aufgrund von Streitigkeiten zwischen dem Stift Würzburg und der Grafschaft Henneberg in Bamberg zusammengekommen. In Bamberg wird beschlossen, dass die Belehnung des Grafen mit dem Marschallamt samt seiner Rechte und Zugehörungen rechtens sei. Um weitere Streitigkeiten zu verhindern, soll Graf Wilhelm nun auch ein Lehensbrief ausgestellt werden. Einige der Angelegenheiten können jedoch nicht geklärt werden und werden deshalb vertagt.
[...]Die Hennenberger reiten zu ihrem Herren um Bescheid zu geben, dass Graf Wilhelm das Marschallamt und andere seiner Lehen empfangen möchte, wie es zuvor sein Vater und er selbst zweimal gemacht haben. Diesbezüglich wurde in Bamberg ein Vertrag aufgesetzt, welcher im Bamberger Gebrechenbuch registriert ist. Im Anschluss kommt Graf Wilhlem IV. von Henneberg nach Würzburg und empfängt von Bischof Konrad von Thüngen im Stift Würzburg das Marschallamt. So wie zuvor sein Vater es empfangen hat und es an ihn weiter verlieh, wird er es ebenfalls an seine Erben weiter verleihen.
Nach der Rücknahme des Marschallamtes schickt Graf Wilhelm IV. von Henneberg einen seiner Räte, Doktor Peter von Grindelsheim (Peter von Grindelshaim) und seinen Amtmann von Mainberg (Endresen von der Kere) nach Würzburg. Er verfolgt die Absicht, bei seinem Leben einen Vertrag zwischen seinen Söhnen aufzusetzen, damit nach seinem Tod kein Streit zwischen diesen bezüglich des Erbes entsteht. Deshalb verordnet er seinen Grafen Wolfgang II. (Wolfen), Bischof Konrad von Thüngen aufzusuchen und ist entschlossen ihm die Würzburgischen Lehen zu übergeben mit der Bitte, dass er ihm diese gütig verleihe. Nachdem Graf Wilhelm das Marschallamt des Stifts Würzburg sowie sechs Morgen Weingarten, welche zu Schweinfurt gehören, vom Stift Würzburg bisher zu Lehen getragen hat, will er diese dem Stift abtreten.