In Würzburg wird über das Jahr hinweg eine Prozession vollzogen. Für diese gibt es Regeln, in welcher Ordnung gegangen wird und wie die Kerzen getragen werden. Die vier Orden führen die Prozession an. Folgende Personen dürfen eine bestimmte Anzahl von Kerzen tragen: Bader 4 Kerzen, Schusterknecht 4 Kerzen, Metzgerknecht 4 Kerzen, Bäckerknecht 2 Kerzen, Hutmachermeister 2, Fischermeister 2 Kerzen, Gürtlermeister 2 Kerzen, Schulmeister 2 Kerzen, Büttnermeister 2 Kerzen, Schneidermeister 2 Kerzen, Kürschnermeister 2 Kerzen, Metzgermeister 2 Kerzen, Bäckermeister 2 Kerzen, Fischerknecht 4 Kerzen, Schusterknecht 4 Kerzen, Schundknecht 4 Kerzen, Kerner 2 Kerzen, Bäckermeister 2 Kerzen, Bralermeister 2 Kerzen,Zubermeister 2 Kerzen, Lobermeister 2 Kerzen, Wollwebermeister 2 Kerzen, Tuchscherermeister 2 Kerzen. Außerdem die jungen Hecker jenseits des Mainviertels 4 Kerzen. Das Sanderviertel 4 Kerzen, Bleichach 4 Kerzen, die Vordern Kressen 4 Kerzen, die Hefner 4 Kerzen, die Schützen 2 Kerzen, Hauger Viertel 4 Kerzen, Bastheimer Viertel 4 Kerzen, Genheim 4 Kerzen, Goldschmied 2 Kerzen, die Bürger 4 Kerzen, für den Rath 2 Kerzen. Die Schmiede gehen vor den Dom Sankt Kilian. Insgesamt macht das 98 Kerzen.
Die Familie derer von Reichenbach (Reichenbach von) sind Grafen und Getreue des Hochstifts Würzburg. Sie besitzen einen Anteil am Schloss Werneck (werneck).
Für eine Summe von 18.500 Gulden hat Bischof Johann von Brunn mit Bewilligung des Domkapitels dem Deutschmeister und dem Deutschen Orden das Schloss Neuenhaus erneut verpfändet, mitsamt den zugehörigen Dörfern, Bewohnern, Gütern, Gerichtsrechten, Zu- und Eingehörungen. Dem Bischof ist jedoch vorbehalten im Jahr 1431 das Schloss für eine Summe von 3.000 Gulden wiederauszulösen. Die bisherigen, über die Verpfändung geschlossenen Urkunden bleiben gültig, weder ein Bischof noch Ordensangehörige sollen die Pfandsumme verändern.
Bischof Johann von Brunn erlaubt dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim für 500 Gulden Veränderungen an dem Schloss Neuhaus und seinen Zugehörungen vorzunehmen.
Bischof Johann von Brunn hat die Pfandsumme von 3400 Gulden auf das Schloss und Amt Neuhaus nicht bezahlt. Daher behalten der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim und der Deutsche Orden das Schloss und Amt Neuhaus und seine Zugehörungen und nutzen diese weiterhin.
Die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt ) wird für 6300 Gulden an den Deutschen Orden (Teutschen Hern) auf Wiederlösung verkauft.
Margaretha Reumann, die Wites Jakob Reumanns (Reumanin Margaretha Jacob Reumanns verlassene witwe) besitzt zu Theilheim (Thell) zwei Morgen Weingärten. Von diesen liegt einer am Schlossweg, der andere jedoch am Fuchssteig. Bischof Konrad von Thüngen lässt durch seinen Rat einen Tauschvertrag aufsetzen. Dieser Vertrag beinhaltet, dass diese zwei Morgen zinsfrei sein und dem Bischof unterstellt werden sollen. Der andere Teil am Fuchssteig in Richtung der Stadt Würzburg (stat wurtz) soll im Besitz von Margaretha Reumann verbleiben. Ebenso soll ihr Erbzins zu St. Burkard auf diese Güter erhalten bleiben, der die vier Morgen des Hochstifts und die zwei Morgen am Fuchssteig einschließt. Hierzu gehören ein Fleck Weingarten an der Leiste gelegen, der an die Gärten des Johann Fuchs von Bimbach (hausen fuchsen) und des Wenzel Ziegel (wendel zigels) angrenzt und Teil des Vorzinses ist und mit weiteren zwei Morgen Weingärten und zwei Eimern Wein begütert und zu Lehen getragen werden sollen. Als Erstattung für dieses Tauschgeschäft erhalten Margaretha Reumann und ihre Erben zwei Morgen Weingärten am Berglein, die ehemals Baptist Schiffmann (Baptist Schifmans) gehörten. Zudem werden 17 Gulden an den Deutschen Orden verpfändet.