Bischof Dietrich von Homburg freit auf Bitten der Gebrüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe (Gotfrid vnd Conrad von Hohenlohe) dem Deutschen Orden den Zehnt zu Bad Mergentheim und erhält im Gegenzug ein Gut zu Großharbach (Harbach), das jährlich 6 Pfund Ertrag einbringt.
Adelheid von Botenlauben (Swester Adelhait von Hiltenburg) tauscht ihren Teil am Schloss Hildenburg (Hiltenburg) mit Bischof Hermann von Lobdeburg.
Das Dorf Igersheim (Jegershaim vor alter Jgershaim), gelegen bei Bad Mergentheim (Mergethaim) an der Tauber, ist zu dieser Zeit eine Zuständigkeit des Deutschen Ordens. Herr Heinrich von Brunn (Hainrich von Brun) empfängt es zu Lehen von Bischof Andreas von Gundelfingen und dem Stift Würzburg.
Kraft IV. von Hohenlohe (Her Crafft von Hohenlohe) verpfändet Bischof Gerhard von Schwarzburg seine Seen in Herchsheim (Herichshaim) und Altertheim (Aldershaim) für 2000 Gulden. Die von Hohenlohe lösen die beiden Seen aus und diese an den Deutschen Orden verpfändet.
Eine solche Verfassung über Kitzingen (Kitzingen), die zuvor zwischen dem Bischof zu Würzburg und den Burgrafen zu Nürnberg ausgehandelt worden war, kommt nicht zustande. Ein Jahr später kamen Bischof Johann von Egloffstein und der Burggraf von Nürnberg, Johann III. von Hohenzollern (Burggraue Hanns von Nuenberg) in Mergentheim zusammen und einigten sich unter anderem in Bezug auf den im vorherigen Eintrag beschriebenen Konflikt. Man einigt sich auf vier Vermittlungsparteien nämlich den Burggraf von Nürnberg Friedrich VI. von Hohenzollern ( Burggraue Fridrichen von Nurenberg), der keine Partei mehr nehmen will, sondern solche Angelegenheiten seinem Bruder Burggraf Johann überträgt, Deutschmeister Konrad von Egloffstein ( hern Conraten von Eglofstain, deutschenmaister) , Graf Johann I. von Wertheim (Graue Hannsen von Werthaim) und Friedrich III. Schenk von Limpurg (Schenk Fridrichen von Limpurg). Diese vier Männer kommen nach Kitzingen und schlichten den Streit.
Die Wiesen des Schlosses Neuhaus (Schlos Newenhaus) auf dem Kitzberg nahe Bad Mergentheim (Mergenthaim), die eine Fläche von 36 Tagwerk umfassen, und andere kommen in den Besitz des Deutschen Ordens.
Etliche Wiesen, die das Hochstift Würzburg zu Lehen hat, verpfändet Graf Günther von Schwarzenburg (Gunther von Schwartzenburg) mit der Bewilligung des Lehensherren Bischofs Johann von Egloffstein (Johannsen von Eglofstain) an den Deutschen Orden.
Am 25. April 1550 verträgt sich Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt durch das Zutun von Hochmeister Wolfgang Schutzbar genannt Milchling (Wolffgang Teutsch Maistern) und Graf Reinhard zu Solms-Lich (Reinharten von Solms) mit den Grafen von Mansfeld (Mansfelt) Johann Georg (Hannsen Georgen), Peter Ernst (Pettern Ernsten), Johann Ernst (Hansen Ernsten), Johann Albrecht (Hansen Albrechten), ihren Brüdern Johann Hoyer (Hansen Hoyern), Johann Ernst (Hansen Ernsten) und Philipps unmündigen Kindern (denen Graf Berthold von Henneberg-Römhild die Herrschaft Römhild und damit auch ein Viertel von Burg, Stadt und Amt Münnerstadt (Munrichstatt) verkauft). Es geht darum, dass die Grafen von Mansfeld den gemeinen Burgfrieden von Münnerstadt, wie es die Grafen von Henneberg tun, geloben, schwören und sich dazu verpflichten sollen. Dafür soll Würzburg (Wirtzburgk), von allen Dingen nichts ausgenommen, die Massen der Grafen von Mansfeld, die Graf Berthold besitzt und die das Hochstift berühren, unverhindert dazu kommen lassen. Außerdem sollen die Grafen von Mansfeld den Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Otto von Hennenberg), der am Mittwoch nach Katherin 1491 geschlossen wurde, erneuern und dies dokumentieren sowie besiegeln. Es gibt jedoch eine Änderung. Die Grafen von Masfeld sollen das Viertel der Burg, Stadt und Amt Münnerstadt und allem was dazu gehört, der jetzt frei ist, behalten. Das Viertel soll niemand anderem als einem Bischof zu Lehen gemacht werden, soll nicht verpfändet oder verkauft werden. Es soll ein halbes Jahr zuvor angeboten werden, bevor es an jemand anderen als den Bischof verkauft wird oder der Käufer soll vorher mit diesem in Kontakt treten. Sollten andere Käufer als Würzburg das Viertel als Lehen vergeben, verpfänden oder gegen die oben genannten Änderungen verstoßen, soll es an Würzburg fallen. Zum anderen soll Würzburg mit Bewilligung seines Domkapitels den Grafen von Mansfeld die Lehen von Graf Berthold, die er zur Zeit der Verwendung des Viertels in Münnerstadt hatte, zu Mannlehen machen. Sind die Grafen dagegen, sollen sie dem Hochstift Würzburg den Verkauf oder Wechsel verpfänden oder ihm einen gebührenden Teil der Dörfer Sulzthal, Wirmsthal (Wermstal), Euerdorf (Eurdorff) und dem Vorwerk zu Botenlauben mit allem was dazu gehört zu Lehen geben, soviel sie von jenen von Graf Berthold verkaufen oder an Münnerstadt verpfänden.
Die Dorfmeister und Gemeinde der Dörfer Altertheim (Aldershaim) und Kitzingen (Gitzingen) beklagen sich, dass der Deutsche Orden einen hohen Damm für die Seen errichtet hat und sich dadurch das Wasser aufstaut, sodass die Felder überschwemmt werden. Es wird mit dem Deutschordenmeister Dietrich von Cleen verhandelt, dass dieser sich die Situation anschaut und den Schaden beseitigt. Kurz darauf kommt es zum Bauernaufstand und die Sache bleibt unverrichtet.
Der Deutsche Orden hat in Gaukönigshofen (Königshouen) jährlich 25 Malter Getreidegült. Dieses Getriede ist er an das Deutschhaus in Würzburg abzugeben. Der deutsche Orden löst die Abgabe aus.