Den Herren von Heidingsfeld-Wolfskeel ist das Dorf Gelchsheim (Gailichshaim) zu Lehen. Während Dietrich von Heidingsfeld (her Dietrich von Haidingsfelt riter) Lehnsnehmer ist, geht das Dorf in den Besitz des Deutschen Orden über. Das Zoll- und Geleitrecht zu Gelchsheim liegt beim Stift Würzburg, das die Rechte zeitweise an die Herren von Weinsberg (heren von Weinsperg) verpfändet. Für Informationen darüber, wann die Burggafen von Nürnberg (burggrauen von Nurenberg) in geleitrechtliche Angelegenheiten involviert waren, verweist Fries auf das Geleitbuch.
Konrad I. von Hohenlohe-Brauneck trägt verschiedene Einkünfte im Dorf Elpersheim (Eltersheim etwan Altersheim itzund Elpershaim) Bischof Dietrich von Homburg und dem Hochstift Würzburg als Lehen auf. Laut der Nachtragshand werden diese Einkünfte dem Deutschen Orden übereignet. Dies betrifft auch: Den Zehnten zu Mergentheim (Zehenden zu Mergethaim), verschiedene Güter in Lichtel (Lichental, Harrbach (Harbach), Stalldorf (Staldorff), Bütthard (Buterieth), Ober- oder Unteraltertheim (Aldershaim), Weikersheim (Weickershaim), Stuppach (Stubach), Neunkirchen (Newkirchen), Apfelbach (Apfelbach).
Die Pfarrei Grunenburg wird mit allen Zugehörungen vom Abt und Konvent Amorbach (Abbt und Convent zu Amerbach) dem Deutschen Orden übergeben.
Dietrich von Botenlauben (Dietrich von Botenlauben) löst mit Zustimmung Bischof Rudolfs, seines Lehnsherren, seine Gült von Eltingshausen im Amt Ebenhausen vom Deutschordenskomtur in Münnerstadt ab.
Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) wird von Bischof Wolfram von Grumbach, dessen Amtleuten und Dienstmännern mit Krieg überzogen, wobei bei seinem Kloster Schäden entstehen und er gefangen genommen wird. Aber König Ludwig IV. befiehlt, ihn wieder freizulassen. Daraufhin erscheinen beide Parteien vor einem Gericht, das aus dem Abt von Erbrach, dem Landkomtur des deutschen Ordens, Konrad von Gundelfingen, Graf Friedrich von Truhendingen und Burgraf Friedrich von Nürnberg (Conraden von Gundelfingen Landkomptur deutschen ordens, Graue Fridrichen von Truhendingen vnd Burggraue Fridrichen von Nurenberg) besteht. Dieses Gericht entscheidet, dass Bischof Wolfram den Abt Heinrich entschädigen muss. Hierfür soll er 8509 Pfund Haller an ihn zahlen. Doch Bischof Wolfram empfindet das als zuviel. Aus diesem Grund wird von beiden ein neues Gericht zu Rate gezogen, welches aus König Ludwig, Erzbischof Matthias von Mainz und Graf Berthold von Henneberg (B. Matthien von Maintz vnd Graue Bertholden von Hennenberg) besteht. Dieses Gericht urteilt, dass Bischof Wolfram Abt Heinrich für seinen erlittenen Schäden 6000 Pfund Heller zahlen soll. Dies soll bis zu der zweiten nachfolgenden Lichtmess (Maria Lichtmess, 2.Februar) bezahlt werden, was von 30 statthaften Adeligen bezeugt werden muss. König Ludwig gibt Bischof Wolfram seine Huld zurück und stellt ihm dafür eine besiegelte Urkunde aus. Dieser Vertrag wird in Nürnberg geschlossen. Am 27.Mai 1324 quittiert er Abt Heinrich, den entandenen Schaden. Daraufhin zahlt Bischof Wolfram am Vorabend zu Nikolaus im Jahre 1325 Abt Heinrich 4500 Pfund, die der Abt quittiert.
Der Deutschmeister, der Landkomtur der Ballei Franken und der Komtur zu Mergentheim übertragen dem Hochstift Würzburg den Schutz und Schirm über die Kirche in Geldersheim (Geltershaim) und über alle Kirchen, die in den Pfarreisprengel gehören.
Bischof Johann von Brunn ist in den Besitz der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) gekommen. Die Einwohner von Heidingsfeld und Mainbernheim reichen Klage bei König Sigmund ein, weil Bischof Johann von Brunn sie mit seinen Gerichten schwerer belastet als vorher. König Sigmund und Bischof Johann von Brunn sind so zerstritten, dass sie Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggraue Fridrich von brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Saunshaim), Graf Ludwig von Öttingen (Lutwig von Otingen) und Erbmarschall Haupt II. von Pappenheim (Haubt Marschalcken von Bappenhaim) um Streitschlichtung bitten. Sie treffen sich in Nürnberg (Nurenberg) und sprechen nach der Anhörung beider Parteien Recht. Bischof Johann hat den von Thüngen bereits 4100 Gulden und Karl von Heßberg (Carl von hespurg) 2300 Gulden entrichtet. Die alten 5000 Pfund Heller sind für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen worden. Das macht insgesamt 7400 Gulden. Die Vereinbarung umfasst folgende Punkte: Die Städte müssen die 4100 Gulden Pfandschilling an die von Thüngen entrichten, sodass Bischof Johann nicht mehr als 4000 Gulden [sic!] auf beiden Städten als Pfandschilling hat. Die Schuldbriefe sind ausgelöst und die Einwohner der beiden Orte sind dem Bischof Johann zu nicht mehr als 4000 Gulden Abgaben verpflichtet. Zweitens klagt der böhmische Kellerer zu Heidingsfeld Bischof Johann den Fronhof zu Heidingsfeld ab. Da ihm sein Urteilsbrief jedoch entwertet wurde, soll er einen neuen erhalten. Den Heidingsfelder und Mainbernheimer Einwohnern wird drittens zugesichert, dass sie weiter nach den bisherigen Rechten und Gewohnheiten leben dürfen. Auch die Gerichtszuständigkeiten bleiben dieselben wie unter Kaiser Karl IV und König Wenzel.
Jost von Venningen (Jobst von Veningen), Komtur des Deutschen Ordens in Bad Mergentheim, ist der Rat und Hofrichter für Bischof Gottfried Schenk von Limpurg. Zu dieser Zeit werden die Fürsprecher aus der Gruppe der Beisitzer im Gericht entfernt.
Die Hübner von Heidingsfeld (Haidingsueld) müssen jährlich 6 Fuder Wein an das Stift Würzburg abgeben. Diese Abgabe ist an Dietrich Zobel (dietrich Zobel) für 500 Gulden verpfändet gewesen. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg leiht sich 1600 Gulden von Deutschmeister Jodokus von Venningen (Jobst von Vaingen) und löst damit die 500 Gulden bei Dietrich Zobel ab. Den Rest wendet er dem Stift Würzburg zu. Dafür erhält der Deutsche Orden die Abgaben von 6 Fuder Welwein für 24 Jahre.
Kaspar, Melchior, Balthasar und Johann Doln kaufen zusammen mit ihren Geschwistern (Casparn, Melchiorn, Balthazarn vnd Hansen den Dolnssen vnd iren geschwisterichen) dem Deutschen Orden einen Hof in Aidhausen ab und tragen ihn Rudolf von Scherenberg als Zinslehen auf. Danach tragen die Geschlechter von der Glonn und von Aidenbach den Hof als Lehen des Hochstifts. Laut der Nachtragshand betrifft dies die Rottensteiner Kellerei.