Fries gibt eine Quellenangabe für etliche Briefe, die sich mit dem Altar in der Dompfarrkirche und dem heiligen Sakrament befassen.
Die Grafen von Wertheim (Grafen zu Weckhaim) erhalten 1192 die Pfarrei zu Reicholzheim (Raicholshausen), 1227 die Pfarrei sowie die Gerichtsbarkeit der Vorstadt zu Wölchingen (Woelhaim), das Patronatsrecht zu Richelbach (Richolfsbann) sowie 1317 die Zehnten zu Wertheim (Wekhaim) und den umliegenden Dörfern, die allesamt im Gebiet des Hochstifts Würzburg liegen, zu Lehen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verspricht Andreas von Lichtenstein (Endressen von Lichtenstein ) den Schutz und Schirm des Hochstifts Würzburg über die der Probstei Tambach (Thambach) zustehenden Leute, die Widemleute der Pfarreien von Ebern (Obern), Seßlach (Seslach) und Pfarrweisach (pfarwisach) mit Vorbehalt des Wiederrufrechts. Dafür sollen sie nur so viel leisten, wie sie für denjenigen geleistet haben unter dessen Schutz sie vorher standen. Andreas von Lichtenstein soll sie auch nicht mit kleinen Dingen behelligen, dem Bischof treu dienen und sie unter Schutz und Schirm stellen. Der Ritter Apel von Lichtenstein (apel vin lichtenstein rittere) bürgt für die armen Leute mit gutem Willen. Andreas von Lichtenstein hat dem Bischof sein Versprechen schriftlich bestätigt.
Bischof Lorenz von Bibra übergibt dem Pfarrer Christoph Tusch (Pfarhen zu Raueneck Christof Tusch) eine Behausung bei dem Pfarrhof zu Schloss Raueneck (Raweneck), die Brauhaus (brew hauß) genannt wird, zur eigenen Nutzung. Dieses dürfen er und seine Nachfahren so lange nutzen, wie sie es in einem guten Zustand erhalten oder sie die Abmachung aufkündigen.
29. Es wird darum gebeten, die Pfarrei von Trappstadt (Trapstat) nicht mit einer anderen zu verbinden.
Bischof Konrad von Thüngen erteilt ein offenes Mandat. Dieses besagt, dass niemand an Sonntagen, Heiligenfesten oder anderen Tagen zu fremden Pfarreien gehen darf. Jeder soll zu jeder Zeit die Gottesdienste der eigenen Pfarrei besuchen und die heiligen Sakramente von seinem Pfarrer empfangen. Ein Jeder soll seinem Pfarrer die Opfer erbringen und den Regeln der Kirche folgen, um nicht in die Ungnade dieser zu fallen und ohne eine Strafe davon zu kommen.
Bischof Konrad von Thüngen erteilt ein weiteres Mandat, da sein erstes nicht befolgt wird. Er fordert die Untertanen auf, sich an die Satzungen und Ausreisungen der christlichen Kirche und des Bischofs zu halten. Außerdem sollen sie sich nicht von dem Handeln anderer beeinflussen lassen und er bittet sie, die vier Opfer zu erbringen und ihre Zinsen und Gülte zu zahlen, damit die Pfarrer und Seelsoger versorgt werden können.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt abermals ein offenes Edikt. Er gibt den Pfarrern Macht und Gewalt sowie gleichzeitig auch den Befehl, die vier Opfer von jenen einzusammeln, die diese noch nicht erbracht haben.