Valentin von Bibra (Valtin von Bibra) hat den Zehnten zu Garitz (Gartz) vom Stift Würzburg zu Mannlehen und übergibt ihn - mit der Einwilligung Bischofs Rudolf von Scherenberg - dem Abt Burkhard und dem Konvent des Klosters Aura an der Saale (closter Aurach an der Sale) als Eigengut. Im Tausch darfür erhält er vom Kloster ein Viertel des Weinzehnten zu Obersfeld (Obersfeld).
Die Pfarrei in Geroda (Gerrod oder Gerod unter Schilteck) wird aufgrund finanzieller Probleme eine zeitlang nach Elters (Elderen) verlegt. Valentin von Bibra (Valtin von Bibra) kann die Schwierigkeiten jedoch beheben und erhält deshalb den Kirchensatz von Bischof Lorenz von Bibra als Mannlehen.
Bischof Rudolf zieht im vorangegangenen Eintrag Heinrich V. von Bibra ( Hainrichen von Bibra) vor das Landgericht wegen eines Rechtsstreits um die Verpfändung von Rechten in Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen. Bischof Rudolf erhält Recht, Heinrich V. von Bibra appelliert mit seinem Sohn Valentin (Valten) an Kaiser Friedrich III. Dieser bestimmt den Markgraf und Kurfürsten Albrecht Achilles (Marggraue Albrecht) von Brandenburg-Ansbach zum Kommissar, der zugunsten Heinrichs entscheidet. Bischof Rudolf bringt den Rechtsstreit bei Kaiser Friedrich III. vor, während der Verhandlungen sterben die Beteiligten Kaiser Friedrich III., Markgraf Albrecht Achilles, Bischof Rudolf sowie Heinrich von Bibra. Bischof Lorenz von Bibra und Valentin von Bibra führen den Rechtsstreit fort und einigen sich unter Vermittlung von Domherr Albrecht von Bibra ( Albrechten von Bibra domheren) und Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herbilstat zu Hain). Valentin von Bibra und seine männlichen Erben erhalten Burg und Dorf Irmelshausen zusammen mit Aubstadt und Höchheim als Lehen vom Hochstift. Dem Hochstift vorbehalten ist die Zentgerichtsbarkeit, die Folge, das Reisrecht sowie das geistliche Gericht und das Landgericht. Zusätzlich bekommt das Hochstift 3,5 Huben und 11 Selden bei Aubstadt. Alles was in Aubstadt und Höchheim gebaut wird, übergibt Valentin von Bibra dem Hochstift und erhält es als Lehen zurück. Zudem werden dem Hochstift Schulden in Höhe von 100 Gulden erlassen, Valentin verpflichtet sich zur Zahlung von 900 Gulden und verzichtet auf weitere Schuldforderungen. Dem Hochstift steht der Rückkauf des Schloss Irmelshausen und der Dörfer Aubstadt und Höchheim zu.
Bischof Lorenz von Bibra erhält von Valentin von Bibra ( Valtin von Bibra) Schuldbriefe über 900 und 100 Gulden. Beide stellen sich gegenseitig Quittungen aus.