Kaiser Friedrich I. Barbarossa (HRR) schließt auf Bitten des Bamberger Bischofs Eberhard II. (von Otelingen) alle bischöflichen Burgen vom Lehensrecht aus. Zu diesen bambergischen Burgen gehört auch Gößweinstein. Dieses kaiserliche Edikt wird 25 Jahre später von Papst Lucius III. bestätigt.
Die Steinburg bei Ludwigschorgast wurde um diese Zeit erbaut.
Es gibt Vermutungen darüber, dass die beiden Burgen Ludwigschorgast und Wirsberg als Konkurrenzburgen zwischen dem Bischof von Bamberg und den Grafen von Plassenburg erbaut wurden.
Das Adelsgeschlecht der Schweinberger, benannt nach der Burg "Swenenburg", stirbt aus. Die Edlen von Boxberg werden zu den Haupterben.
Bei der ersten urkundlichen Erwähnung Aufkirchens ist der Ort bereits befestigt.
Der Steinbau der Kirche wird um einen wehrhaften Turm erweitert.
Rüdiger von Sparnberg lässt eine neue Burg errichten und nennt diese in Ableitung von der Burg Sparren-berg "Sparneck" aufgrund ihrer topographischen Lage. Der Name ist von der markanten Einmündung des kleineren Bachtales (Pfarrbach) in das größere Tal der obersten Saale abzuleiten. Rüdiger von Sparnberg ändert daraufhin seinen Familiennamen in von Sparneck ab.
Auf Anweisung des Bischofs von Bamberg erbaut sein Neffe Berthold von Meranien auf einem Felsen eine Burg als zentralen Stützpunkt. Diese Burg erhält den Namen "Waldenfels".
Bütthard wird wahrscheinlich in dieser Zeit mit drei Toren befestigt.
Die Reichsstadt Lenkersheim wird als Folge der Territorialpolitik der Staufer durch König Philipp II. gegründet. Damit verbundene Privilegien sind: Die Bezeichnung Bürger für die Getreuen von Lenkersheim, der Erhalt derselben Gerechtsame wie sie die Nürnberger Bürger haben, die Freiheit, Auswärtige als Bürger aufzunehmen, die freiwillige Übereignung in den Schutz des Oberbeamten des Nürnberger Rechtsgutbezirks, die Amtseinweisung des Lenkersheimer Schultheißen durch den Nürnbergischen und das Marktrecht. Dazu zählen ein eintägiger Markt in der Woche am Donnerstag und zwei Jahrmärkte jeweils am 24.8. (Fest des hl. Apostels Bartholomäus) und am 24.6. (Geburt Johannes des Täufers) von dreitägiger Dauer. Nicht ausdrücklich erwähnt werden die Stadterhebung, die Art der Befestigung und die Gerichtsbarkeit. Die Gegengabe hierfür sind jährlich 15 Malter Weizen (= 44,25 hl), Zoll und andere städtische Einkünfte (Marktstandsgelder, Einnahmen aus den Gerichtsfällen).