Die Stadt Gelnhausen und ihre Bürger erhalten von Kaiser Friedrich I., König Heinrich VI., Richard von Cornwall, König Rudolf I. und Kaiser Ludwig IV. der Bayer die Reichsfreiheit. Die betreffenden Urkunden werden entweder auf Latein oder Deutsch ausgestellt.
Bischof Andreas von Gundelfingen verbündet sich für fünf Jahre mit den Herzögen Rudolf und Ludwig von Bayern sowie dem Fuldaer Abt Heinrich von Weilnau.
Monumenta Boica 38, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1866.
Monumenta Germaniae Historica, Constitutiones et acta publica imperatorum et regum, Bd. 4, 1 (1298-1311), hg. v. Jakob Schwalm, Hannover 1906.
Monumenta Wittelsbacensia. Urkundenbuch zur Geschichte des Hauses Wittelsbach 1204-1397, 2 Bände, hg. v. Franz Michael Wittmann, München 1860/61.
Ludwig der Bayer erlässt zu Nürnberg einen geschworenen Landfrieden (geschwornen Landfriden).
Das Hochstift Würzburg schließt einen Vertrag mit Fulda.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Graf Ulrich von Hanau verkauft etliche Güter und Rechte in Dettelbach (Detelbach), Iphofen (Iphoven) und Repperndorf (Repperndorff) an Bischof Wolfram von Grumbach und das Hochstift Würzburg. Kaiser Ludwig IV. bestätigt dieses Kaufgeschäft.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Kaiser Ludwig IV. verleiht auf Bischof Hermann Hummel von Lichtenbergs Fürbitte den Bürgern von Arnstein (Arnstain) das Recht, einzig vor ihrem Stadtgericht belangt zu werden, sowie einen Jahrmarkt an Johannis. Dies wird später von König Ruprecht von der Pfalz und Kaiser Maximilian I. bestätigt.
Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, Bd. 2 (1400-1410), hg. v. Lambert Graf von Oberndorff u. Manfred Krebs, Innsbruck 1939.
Riedenauer, Erwin: Karlstadt (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 9) München 1963.
Bischof Otto von Wolfskeel wird gezwungen, die Regalien von Kaiser Ludwig dem Bayer zu empfangen.
Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwig von Rineck) hat von den Würzburger Bischöfen das Schloss und die Stadt Gemünden am Main und Rothenfels zu Lehen. Als er aber stirbt, lässt er nur eine Tochter namens Udahild (dochter Udalhilt) als Erbin zurück. Nachdem Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg stirbt und Otto von Wolfskeel Bischof wird, handelt er mit Udahild über die Lehen ihres Vaters: der Bischof fordert, dass Udahild alle Ansprüche und Rechte an Schloss und Stadt Gemünden sowie Rothenfels an den Bischof abtrete. Dafür muss er allerdings einen Vertrag mit Kaiser Ludwig IV. dem Bayern und seinen Söhnen eingehen. Da sich Bischof Otto von Wolfskeel aber eine zeitlang weigert, die Stiftsregalien von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer zu empfangen, da dieser vom Papst exkommuniziert wurde, fällt der Bischof beim Kaiser in Ungnade. Der Bischof besteht darauf, dass einer der kaiserlichen Söhne die Hälfte und der Stift ein Drittel der Schlösser und Städte Gemünden und Rothenfels erhalten sollen und dass die Hälfte von den Bischöfen zu Würzburg den Kaisersöhnen zu Lehen gehen soll. Über beide Teile soll ein anderer verfügen. Außerdem soll im Fall einer Verpfändung, die eine Partei die andere auslösen und die Kaisersöhne den Zweiten Pfennig, der Bischof den Drittem Pfennig abgeben. Weiterhin wird ein gemeinsamer Burgfrieden festgelegt. Für den Fall, dass eine der Parteien ihren Teil verkaufen will, steht der anderen Partei das Vorkaufsrecht zu. Es wird zusätzlich festgelegt, dass im Kriegsfall, sofern die Städte und Einwohner keinerlei Partei ergreifen, und bei fälligen Bauarbeiten, die Kaisersöhne weiterhin den Zweiten Pfennig und der Stift den Dritten Pfennig entrichten sollen. Herzog Stefan II. Pfalzgraf bei Rhein bestätigt dem Bischof von Würzburg diese Verhandlung.
Zu einem Vertragsschluss zwischen Bischof Otto von Wolfskeel und Kaiser Ludwig IV. dem Bayer über Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels gibt Kaiser Ludwig seinen Revers.
Nach einem Vertragsschluss zwischen Bischof Otto von Wolfskeel und Kaiser Ludwig IV. dem Bayer über Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels stellt Kaiser Ludwig IV. dem Bischof eine Urkunde aus, in der er bestätigt, dass dem Würzburger Bischof und seinen Nachfolger sowie dem Stift ein Drittel an Schloss und Stadt Gemünden am Main und Rothenfels zustehen.