Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg (Hermann der ander B zuvor Ludwigs des 4. Cantzler) wurde von Ludwig dem Bayern zum Bischof von Würzburg gemacht, aber der Papst wurde Bischof Hermann gefährlich. Er war Bischof für ein Jahr und zwei Monate (bricht ab.) (In Folge über das Erbspeisamt:) Und der Vorsteher desselben Amts war verantwortlich dafür, das Kriegsvolk des Herrn in jedem Kriegszug oder Fehde mit Mehl, Brot und anderen Speißen zu versorgen, in eben der Form wie der Mundschenk (Butigler) Wein und Bier ausschenkt. Im 16. Jahrhundert wird dieser Amtsträger Proviantmeister genannt.
Kaiser Ludwig der Bayer verleiht Eltmann das Stadtrecht nach Gelnhäuser Recht sowie das Recht auf einen Wochenmarkt an jedem Donnerstag. Außer diesen Wochenmärkten dürfen sie jährlich einen Jahrmarkt abhalten.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer stellt dem Stift Würzburg ein Privileg aus, in dem festgehalten wird, dass kein Angehöriger des Stifts Würzburg vor das kaiserliche Hofgericht geladen werden soll, es sei denn, ihm wurde ein Recht versagt.
Im Rahmen eines Vertragsschlusses zwischen Bischof Otto von Wolfskeel und Kaiser Ludwig IV. dem Bayer über Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels verzichten Ulrich II. von Hanau und sein Sohn Ulrich III. von Hanau auf alle Rechte und Ansprüche, die sie in Gemünden und Rothenfels hatten.
Graf Ulrich II. von Hanau (her Ulrich von Hanaw) und Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwigen von Rieneck) verkaufen folgendes an das Kloster Gerlachsheim: die Hälfte des Dorfs Gerlachsheim (Gerlachshaim) zusammen mit allem, was sie in Kützbrunn (Cultesbrun) besitzen, sowie die Befreiung vom Zoll und die Befreiung der Leibeigenen bzw. Dienstleute, die zwischen Lauda (Laude) und Gerlachsheim verkehren. Dieses Privileg der Zollfreiheit ist von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer bestätigt. Dieser wiederum tauscht mit Graf Ulrich von Hanau und Graf Ludwig von Rieneck die Mühle zu Oberlauda (Oberlaude) gegen die Mühle zu Lutzellauden.
Gottfried III. von Hohenlohe-Brauneck (Her Gotfrid von Brauneck) verkauft seinen Teil an der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen (seinen tail recht vnd gerechtickait zu Frickenhausen) Bischof Otto von Wolfskeel und dem Stift Würzburg für einen nicht genannten Betrag. Da der Anteil an der Gerichtsherrschaft über Frickenhausen ein Reichslehen ist, muss Kaiser Ludwig IV. den Handel bewilligen. Er tut dies und belehnt Bischof Otto damit.
Bischof Otto von Wolfskeel leiht Kaiser Ludwig IV. und seinen Söhnen für ihren Anteil an Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels eine Geldsumme. Dadurch sind auch die Ansprüche Udahilds von Rieneck und der Herren von Hanau daran zufriedengestellt. Als Berthold von Henneberg-Schleusingen (Grave Berthold von Hennenberg) als Sekretär für Kaiser Ludwig IV. arbeitet, handelt er für seinen Bruder Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen (Grave Hainrich von Hennenberg) aus, dass dieser den nach Bezahlung des Pfandschillings die Rechte an den Schlössern Gemünden und Rothenfels erhält. Er informiert Bischof Albrecht von Hohenlohe über das Vorhaben, weil Bischof Otto von Wolfskeel zu dem Zeitpunkt bereits verstorben ist: innerhalb von 14 Tagen soll der Pfandschilling für Gemünden am Main entrichtet werden und daraufhin soll der Anteil an denjenigen übergehen, der die Zahlung getätigt hat.
Berthold von Henneberg-Schleusingen handelt als Sekretär Kaiser Ludwigs IV. für seinen Bruder Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen (Grave Hainrich von Hennenberg) aus, dass dieser nach Bezahlung des Pfandschillings die Rechte an den Schlössern Gemünden und Rothenfels erhält, welche eigentlich dem Kaiser zustehen. Fries schreibt, dass dieses Geschäft nicht zustande gekommen sei. Einen genauen Grund kann er hierfür nicht nennen. Kaiser Ludwig IV. schreibt dennoch erneut einen Brief an Bischof Albrecht von Hohenlohe, in dem er sein Einverständnis gibt, dass Graf Heinrich von Henneberg den kaiserlichen Anteil an Schloss und Stadt Gemünden und Rothenfels bei Bezhalung des Pfandschillings erhalten darf. Zusätzlich schickt der Kaiser noch einen Unterhändler namens Arnold Gailing (Arnold Gailing). Stefan II., Herzog von Bayern und Pfalzgraf zu Rhein, Sohn Kaiser Ludwigs IV. schreibt dem Bischof ebenfalls einen Brief mit gleichem Inhalt.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer hatte bereits im März eine Nachricht an Bischof Albrecht von Hohenlohe und den Unterhändler Arnold Gailing (Arnold Gailing) geschickt, mit dem Inhalt, dass der Bischof ihm gestatte, dass Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen das vom Bischof gesetzte Pfand auf die kaiserlichen Anteile an Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels auslösen darf. Bischof Albrecht von Hohenlohe versichert in diesem Zug, dem Kaiser eine Antwort zukommen zu lassen, was allerdings nicht innerhalb der gesetzten Monatsfrist geschieht. Deshalb schickt Kaiser Ludwig IV. nun erneut Arnold Gailing mit einer Botschaft an den Bischof nach Würzburg. Aber die Pfandablösung kommt erneut nicht zustande.
Nach dem Tod Kaiser Ludwigs IV. dem Bayern fallen die Anteile, die der Kaiser an Schloss und Stadt Gemünden am Main und Rothenfels hatte, an seine Söhne Markgraf Ludwig V. von Brandenburg (Margrgave Ludwig von Brandenburg) und Herzog Stefan II. von Bayern und Pfalzgraf zu Rhein (Pfalzgrave Steffan). Dabei verzichtet Herzog Stefan II. von Bayern auf seine Ansprüche.