Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zehnten von Dietbach für 200 Gulden an Peter Haberkorn (Haberkorn).
Bischof Johann von Brunn genehmigt Andreas Karl (Carl), dem Pfarrer von Dingolshausen (Dingoldshausen), ein kleines Haus (gadem) auf dem Kirchhof zu bauen, das allerdings zur Pfarrei gehören soll.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Hälfte an Dettelbach (Detelbach) sowie Untereisenheim (Untereisenshaim) mit allen dazugehörigen herrschaftlichen Rechten für 5000 Gulden an Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) und dessen Erben.
König Sigismund genehmigt Bischof Johann von Brunn, eine zehnjährige Datz auf Wein oder das Ungeld zu erheben.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Brunn gibt die Hälfte am Schloss Dettelbach, die Bischof Johann von Egloffstein von Wilhelm von Abenberg (Abenberg) wieder abgelöst hat, Hermann von Thüngfeld (Thunvelt) für seine treuen Dienste ein. Er genehmigt ihm außerdem, die andere Hälfte von Kaspar von Dettelbach (Detelbach) oder dessen Erben für 400 Gulden an sich zu bringen.
Bischof Johann von Brunn erhebt eine Sondersteuer von den Einwohnern Würzburgs, Ochsenfurts und Karlstadts. Geistliche Personen sollen ein Viertel, weltliche Personen ein Zehntel ihres Einkommens abgeben, bis 50000 Gulden erreicht sind.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Markgraf Friedrich verträgt Bischof Johann von Brunn und das Domkapitel folgendermaßen: Das Domkapitel und alle anderen Geistlichen des Hochstifts mit Ausnahme des Frankenbergs (Frankenberg) sollen für drei Jahre ein Viertel, die restliche Bevölkerung ein Zehntel ihres Einkommens abgeben.
Hermann von Thunfeld (Thunveld) zahlt Heinz Gerhard (Gerhard) mit Bischof Johann von Brunns Bewilligung jährlich je 20 Malter Korn und Hafer als Zinsen von einem Hof, der zur Burg Dettelbach gehört.
Bischof Johann von Brunn genehmigt Kilian von Thüngen (Thungen), die Hälfte am Schloss sowie die Vogtei für 400 Gulden von Hermann von Thüngfeld (Thunveld) abzulösen, sowie die andere Hälfte ebenfalls für 400 Gulden von dessen Erben an sich zu bringen.
Bischof Johann von Grumbach genehmigt Otto Müller (Muller), am Bruckerbach bei dem Gederleinsbrunnen zwischen Dettelbach (Detelbach) und Brück (Bruck) eine Mühle zu bauen. Dieser soll dafür jährlich sechs Malter Getreide, zwei Fastnachtshühner und einen angemessenen Handlohn abliefern.