Bischof Johann von Brunn erlässt eine Satzung.
5 Pfund Heller gelten 6 Goldgulden. Da die meisten Käufe, Zinsen, Gülte, Wechsel, Schulden, Pfandverschreibungen und andere Verträge auf Pfund Heller als Währung ausgerichtet sind, erfindet man zur Bezahlung der selben einen Wechselkurs. Vor etlichen Jahren hat König Albrecht Bischof Andreas von Gundelfingen 2000 Pfund Heller auf den Reichsteil der Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) verschrieben. In der nachfolgenden Zeit dient Bischof Otto von Wolfskeel Kaiser Ludwig und empfängt Schaden, wofür ihm der Kaiser 3000 Pfund Heller zu den vorigen 2000 Pfund auf Heidingsfeld vebrieft, sodass das Stift einen Pfandschilling von 5000 Pfund auf Heidingsfeld besitzt. Dieselben 5000 Pfund werden in einer Übereinkunft von König Sigmund und Bischof Johann von Brunn für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen. Zeugen sind Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggrauen Fridrichen von Brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Saunsheim (Eberharten von Sainshaim) und Graf Ludwig von Öttingen (Graue Ludwigen von Otingen). Daraus wird ersichtlich, dass zu diesem Zeitpunkt 5 Pfund 6 Rheinische Gulden wert sind. Möchte man einen Wertevergleich mit den Münzen zu Fries' Zeit anstellen, so ergibt sich, dass ein Pfund Heller 18 Batzen wert sind. 1544, das Jahr in dem Fries schreibt, sind 5 Rheinische Goldgulden 6 Rheinische Gulden [?]. Ein damaliges Pfund Heller hat den gleichen Wert wie ein Rheinischer Goldgulden 1544.
Bischof Otto von Wolfskeel verschreibt dem Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunsheim) 1200 Heller auf Herbolzheim (Herboltzhaim). Bischof Johann von Brunn schlägt Erkingers Erben noch 600 Gulden dazu. Bischof Rudolf von Scherenberg jedoch löst die Summer wieder ab und gibt den Erben für jedes Pfund Heller einen Rheinischen Gulden. Für weitere Informationen verweist Fries auf das Stichwort Herboldshaim.
Die Bezahlung und Einnahme der jährlichen Zinsen in der weltlichen Obrigkeit des Stifts wird von den Menschen unterschiedlich gehalten, sodass Zwiespalt und Chaos entstehen. Bischof Johann von Brunn ordnet unter Androhung des Banns einen verbindlichen Wechselkurs an für alle Zinsen, die jemand in dieser Obrigkeit an das Stift oder Klöster oder sonstige Personen schuldig ist. Für ein Pfund Heller sollen 30 Heller genommen werden und für ein Pfund Pfennig 60 Würzburger Pfennige. Diese Beträge dürfen nicht überschritten werden.
Das Dorf Haselbach (Haselbach) gehört zum einen Teil zum Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim) und zum anderen Teil in das Amt Aschach (Aschach). Dort sind etliche Güter für 14 Mark an die von Eberstein verpäfndet. Bischof Johann von Brunn befreit Andreas von Haselbach (Endres von Haselbach) und seinen Erben ein Haus am Stadel und einen Garten bei dem Elersbrunnen, 6 Artacker an der Leiten, einen Acker am Hohenrode und einen Morgen Wiesen in der Mark zu Aschach für Dienste, Bede und Steuern, sodass sie mit den anderen Armen weder leiden noch geben müssen.
Herr Konrad von Bickenbach (Conrad von Bickenbach) verkauft Bischof Johann von Brunn und dem Stift Würzburg das Dorf Fuchsstadt (Fugstat) und überträgt ihm das Eigentum mit Mund, Hand und Halm, wie es im Herzogtum Franken Sitte ist.
Johann Buck (Hanns Buck), der Küchenmeister von Bischof Johann von Brunn erhält eine Verfügung gegen Schwäbisch Hall (Hall), die ihm von König Sigmund bestätigt wird.
Bischof Johann von Brunn erhöht die in den vorherigen Einträgen genannten 3.000 Pfund Haller auf 3.000 Rheinische Gulden und schlägt den bereits genannten Erben der Zollner von Halberg (zollere) noch 200 Gulden Baugeld und 3.000 geliehenes Geld dazu auf Hallburg (Halberg) und Volkach(Volkach). Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese Summe wieder ab.
Bischof Johann von Brunn schlägt ein Pfund Heller für einen Rheinischen Gulden an, obgleich er dazu schreibt, dass ein Pfund Heller etwas mehr Wert ist als ein Rheinischer Gulden.
Peter Harsdorfer aus Nürnberg stehen etliche noch nicht ausgezahlte Leibgedinge, die Bischof Johann von Brunn seinen Eltern und Fremden verschrieben hat. Bischof Rudolf von Scherenberg zahlt im diese 1300 Gulden aus.