An Angehörigen des Herzogtums Bayern wird ein Geleitsbruch begangen. Bischof Gerhard von Schwarzburg muss deshalb laut eines Urteils von König Wenzel 6000 Gulden zahlen.
Hans und Albrecht Bocklet (Bocklot) empfangen den Zehnt von Oberthulba (Dorstaw) als hochstiftisches Mannlehen und verpfänden diesen mit Bischof Gerhard von Schwarzburgs Bewilligung für 1000 Pfund Heller an das Kloster Frauenroth (Frawenrod). Falls sie den Zehnten innerhalb von zwei Jahren nicht ablösen können, soll dieses Recht an das Hochstift Würzburg übergehen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verleiht Hans Lemplin (Lemplin) ein Gült von zwölf Malter in Düttingsfeld (Dutisveld).
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Georg und Hans von Dettelbach (Detelbach) die gerechtickait des Hochtsifts in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden.
Die Herren von Hohenlohe verkauften das Dorf Dornheim (Dornhaim) samt der Bewohner, einschließlich der Güter, Rechtstiteln und sonstigen Zugehörungen mit Ausnahme des Vestenberger Zehnten an Peter Kumpf (Kumpf) aus Windsheim (Windshaim) und dessen Erben. Kumpf übereignet das Dorf mit allen Rechten, Nutzungsrechten und Gefällen, die auch schon die Herren von Hohenlohe besessen haben, und zusätzlich das Geleit gegen ein Leibgeding in Höhe von 100 Gulden an Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft den Zehnt über Dorf und Gemarkung Dornheim (Dornhaim) für 600 Gulden in Gold von den Brüdern und Vettern Albrecht, Hans, Otto, Georg, Hans, Albrecht, Georg und Wilhelm von Vestenberg (Vestenberg).
Peter Kumpf (Kumpf) bringt die Kaufsumme von 600 Gulden in Gold für Bischof Gerhard von Schwarzburg auf und erhält dafür den Zehnt zu Dornheim (Dornhaim) verpfändet.
Zumkeller, Adolar: Urkunden und Regesten zur Geschichte der Augustinerklöster Würzburg und Münnerstadt von den Anfängen bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, Bd. 2, Würzburg 1967.
Bischof Gerhard von Schwarzburg und sein Domkapitel vertragen sich nach einem Streit in Heidingsfeld (Haidingsfeld) schließen einen Vertrag (ainigung).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Johann von Hohenlohe für dessen Kriegsdienste und verwundete oder getötete Pferde 1000 Gulden, aber stirbt, ohne diese Summe bezahlt zu haben. Bischof Johann von Egloffstein verpfändet daher das Dorf Dornheim (Dornhaim) mit allen Zugehörungen, Rechten und Zinsen mit Ausnahme des Zehnten für 1000 Gulden in Gold an Johann von Hohenlohe, bis dieser oder seine Erben die Summe eingenommen haben.
Die Kartause Tückelhausen nimmt in der Auseinandersetzung zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem fränkischen Städtebund schweren Schaden. Bischof Johann von Egloffstein befreit die Kartause daher für immer von der Fron- und Dienstpflicht.