9. Die Adligen dienen anderen Fürsten, obwohl sie im Hochstift Bamberg ansässig sind. Sie leisten auch keinen Beitrag zu Obrigkeit und Gerichtsbarkeit.
10. Die Adligen erscheinen nicht vor dem Landgericht und vor dem geistlichen Gericht, wordurch ihren Leuten und Gütern nicht geholfen werden kann.
11. Die Adligen versäumen es, die Prälaten, Klöster, Spitäler, Pfarrer und Bürgerschaft in Erbschutz zu nehmen, worunter die Obrigkeit und der Gerichtszwang leiden.
Es folgt die Klage der Ritterschaft gegen das Hochstift Bamberg. Der Bischof soll seine Hofräte, Amtsleute, Diener und andere einbinden, damit sie nicht auf Gaben oder Geschenke anderer angewiesen sind. Auch will der Bischof keinen vom Adel anhören, ohne dass zwei oder drei Kapitelsherrn anwesend sind. Beim vorherigen Bischof hatten sie immer freien Zugang.
Der Bamberger (Bamberg) Bischof Weigand von Redwitz (Weigand) schreibt Bischof Konrad von Thüngen, dass seine Ritterschaft ihm dieselbe Bitte stellt wie dem Würzburger Bischof.
Bischof Konrad von Thüngen und der Bamberger Bischof Weigand von Redwitz treffen sich in Zeil am Main (zeil) und beschließen, dass ein Treffen mit den anderen Fürsten von Nöten ist. Zudem soll ein jeder Fürst auf die Bitten seiner jeweiligen Ritterschaft antworten. Die Bischöfe sprechen auch mit ihren Domkapiteln und beschließen, sich mit den anderen Fürsten zu einigen und der Ritterschaft zu verkünden, dass jeder Fürst dazu bereit sei, sich die Beschwerden seiner jeweiligen Ritterschaft anzuhören und zu versuchen, die Probleme zu beseitigen. Was ein jeder Fürst mit seiner Ritterschaft bespricht, darüber soll er die anderen informieren. Diesen Beschluss geben die Bischöfe an die Ihren weiter.
Der Bamberger (Bambergk) Bischof Weigand von Redwitz (weigand) teilt Bischof Konrad von Thügen die drei Artikel mit, die seine Ritterschaft an ihn stellt. Diese beinhalten eine Rechtfertigung vor Gericht, die Unterbindung des Heereszugs des Schwäbischen Bunds und die Erbietung des Bischofs zu Recht und Ehren.
Die Antwort des Bamberger (Bamberg) Bischofs Weigand von Redwitz auf die Forderung seiner Ritterschaft und deren Antwort stehen auf sieben Blättern im Büschel Ritterschaft.
Die Bischöfe der drei Hochstifte Würzburg (Wirtzburg), Bamberg (Bamberg) und Eichstätt (aistat) beschließen, dass sie ihre Räte und zwei Kapitelsherren aus ihren Domkapitel auf den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) schicken, um zu beratschlagen, was sie der Ritterschaft auf ihre Werbung antworten sollen.
Die Bischöflichen Räte und jeweils der Domdechant und ein Domherr des Domkapitels der drei Hochstifte Bamberg (Bamberg), Würzburg (Wirtzburg) und Eichstätt (aistat) treffen sich, um sich zu besprechen. Damit auf dem Rittertag zu Bad Windsheim jedoch keine Fortschritte gemacht werden, ist es den Fürsten nicht nötig, der Ritterschaft auf ihr Werben zu antworten. Sollten sie jedoch einen weiteren Rittertag ausrufen, zu dem sie die Fürsten einladen, sollen sie sich dermaßen erzeigen, dass es den Fürsten entgegenkommt.