Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt dem Bürger Johann Kuntzer (Hannsen Kuntzer) eine Mangel in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) zu errichten und zu verwenden. Das gilt auch für seine Erben, sie müssen dafür jährlich einen Gulden und ein Pfund Pfeffer Zinsen dafür bezahlen. Fünf Jahre später wird dies von Bischof Lorenz von Bibra bestätigt.
Bischof Lorenz von Bibra: Im ersten Lehenbuch von Bischof Lorenz von Bibra steht auf dem elften Blatt, dass Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) das Marschallamt des Hochstifts Würzburg zu Mannlehen empfängt, wie zuvor sein Vater.
Irrungen zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Graf Wilhelm von Henneberg Schleusingen (Graue Wilhelmen) bezüglich des Marschallamtes finden sich in den Gerichtsbüchern.
Melchior Sutzel von Mergentheim (Melchior Sützel von Mergethaim) verkauft das gesamte Schloss Marktsteinach (schlos Marrkstainach) und die Hälfte des Gerichts mit allen Zugehörungen an Bischof Lorenz von Bibra und das Hochstift Würzburg für 1600 Gulden.
Heinrich Greußing (Haintz Greussing) verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg ein Sechstel des Zehnts zu Marktsteinach (Markstainach), sowie all das, was er sonst dort besitzt, für 50 Gulden.
Georg von Bauhenk zu Liechtenstein (Georg von Bauhemk zum Liechtenstain) verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg ein Sechstel des Zehnts zu Marktsteinach (Markstainach im fleken vnd zu felde) für 50 Gulden.
Felicitas (Fele) und ihr Mann Erasmus von Eberstein (ir hauswirt) sterben und der Bayerhof geht an Peter von Eberstein (Peter von Eberstain). Dieser verpfändet die Hälfte des Hofes mit Bewilligung Bischof Rudolfs von Scherenberg an Konrad Steinrück (Contzen Stainricken) für 300 Gulden. Konrad Steinrück verpfändet den halben Hof wiederum mit Bewilligung des Bischofs Lorenz von Bibra an seine Frau Güte von Steinau (Güten von Stainau) für 300 Gulden. Bischof Lorenz kauft später den halben Hof für 300 Gulden von Güte und bringt ihn somit an das Hochstift Würzburg.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) lassen ihre Streitigkeiten von Bischof Georg von Ebnet zu Bamberg (Bischofe Georgen zu Bamberg) verhandeln. Graf Wilhelm bringt vor, dass die Grafschaft der Henneberger vor langer Zeit vom Stift mit dem Amt des Marschalls sowie all seinen Rechten und Zugehörungen belehnt worden sei. Als er die Kanzlei um eine Bestätigung und eine Auflistung der Zugehörigkeiten gebeten habe, bekam er keinen Lehenbrief darüber und ihm wurden die Rechte entzogen. Daher bittet er nochmals um ein Verzeichnis aus den Saalbüchern, was zu seinem Marschallamt gehört und was nicht. Es zeigt sich, dass die Grafschaft der Henneberger das Marschallamt von Würzburg zu Lehen bekommen haben und Würzburg sich bisher gegenüber den Hennebergern immer gnädig gezeigt hat. Es wird bestätigt, dass das Marschallamt an Graf Wilhelm verliehen worden ist, in der Form, wie es bereits seine Vorfahren innehatten. Die Registrierung im Saalbuch und der Lehenbrief sollen ihm nicht verwehrt werden. Zudem gedenkt das Hochstift die Belehnung nicht zu ändern und dafür zu sorgen, dass Graf Wilhelm zu seinem Recht gelangt. Dabei bleibt es und während der gesamten Amtszeit von Bischof Lorenz gibt es darüber keine Konflikte mehr.
Jodokus von Wenkheim (Jobst von Weinkhaim) verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg ein Drittel des Zehnts zu Marktsteinach (Markstainach) für 100 Gulden.
Die Brüder Johann und Philipp von Eberstein zu Flurstet (Hanns vnd Philips von Eberstain zu Fluerstete) sind die Erben ihres verstorbenen Vetters Peter von Eberstein (Peter irer vetern). Sie bekommen 500 Gulden von Bischof Lorenz von Bibra und verzichten dafür auf ihre Ansprüche und Forderungen in Bezug auf Marktsteinach (Markstainach) für sich und ihre Erben.