Bischof Johann von Brunn schuldet Dieter von Isenburg (ditrichen von Eisenburg hern zu Baidingen) 500 Gulden. Dieser zahlt Dietrich von Bickenbach (ditrich der elter zu Bickenbach) an Bischof Johann von Brunn und dafür verschreibt der Bischof ihm 500 Gulden auf den Hof zu Rieden (Rieden), mit allen Renten, Münzen, Gült, Diensten, Feldern, mit allen Zugehörungen, Rechten, Gütern und Gewohnheiten bis zu seinen Nachkommen auf Wiederlösung. Diesen Hof haben Heinrich von Hausen (Haintz von Hausen), den andern Hans ritter den dritten, Konrad von Erbshausen (Cuntz) und Andreas von Erbshausen (Endres von Erphausen) gebaut.
In einem Vertrag werden das Öffnungs- und Ablösungsrecht an der Burg Lichtenburg (Liechtenberg) sowie Burg und halber Stadt Bad Salzungen (Saltzungen), welche sich im Pfandbesitz des Grafen Georg I. von Henneberg-Aschach befinden, dem Mainzer Erzbischof Diether von Isenburg zugesichert.
Der Mainzer Erzbischof Dieter von Isenburg untersagt Graf Georg II. von Henneberg-Aschach (Jorgen von Hennenberg), der Schloss Lichtenberg (Lichtenberg) sowie die Hälfte der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzungen) als Pfand auf Wiederlösung in seinem Besitz hat, für 400 Gulden daran Bauarbeiten zu vollziehen. Dies würde die ursprüngliche Pfandsumme von 6000 Gulden erhöhen. Falls Graf Georg die Schlösser und Ämter verkaufen möchte, muss er diese erst Mainz (Maintz) anbieten. Ist Mainz jedoch nicht interessiert, darf er sie auch anderen zum Verkauf anbieten.
Nach Bischof Adolf von Nassaus Tod schwört der neu gewählte Mainzer Bischof Diether von Isenburg den Burgfrieden von Boxberg (Bocksberg).
Nach Pfalzgraf Friedrichs I. Tod greifen Markgraf Albrecht von Brandenburg und der Bamberger Bischof Philipp von Henneberg in die Angelegenheit ein und erreichen bei Diether von Isenburg, Pfalzgraf Philipp und Bischof Rudolf von Scherenberg, dass diese die Schlösser Boxberg (Bocksberg) und Schüpf (Schipf) denen von Rosenberg wiedergeben müssen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Markgraf Albrecht von Brandenburg belegt die Würzburger Äbte, Probste, Dekane, Stifte und andere Kleriker, die seiner weltlichen Obrigkeit angehörig sind, mit einer Türkensteuer. Bischof Rudolf von Scherenberg ist mit einer solchen Neuerung nicht einverstanden und schickt seinen Prokurator nach Rom, um dies vor Papst Sixtus IV. zu beklagen. Papst Sixtus IV. gibt Erzbischof Dieter von Isenburg, dem Dekan zu Würzburg und dem Dekan zum Stift Haug den Befehl, dass sie an seiner Stelle den Markgrafen aufsuchen sollen, um diesen dazu aufzufordern, die Türkensteuer aufzuheben. Zudem soll er die Summe, die er den Geistlichen bereits abgenomme habe, wieder zurückzahlen. Er wird samt seinen Helfern, Anhängern und Dienern exkommuniziert.