Hans und Albrecht Bocklet (Bocklot) empfangen den Zehnt von Oberthulba (Dorstaw) als hochstiftisches Mannlehen und verpfänden diesen mit Bischof Gerhard von Schwarzburgs Bewilligung für 1000 Pfund Heller an das Kloster Frauenroth (Frawenrod). Falls sie den Zehnten innerhalb von zwei Jahren nicht ablösen können, soll dieses Recht an das Hochstift Würzburg übergehen.
Bischof Johann von Brunn löst das Dorf Dornheim (Dornhaim) wieder aus der Pfandschaft von den Erben des Johann von Hohenlohe. Da Bischof Johann aber Geld benötigt, erlaubt er Konrad von Seinsheim (Sainshaim), die Pfandherr über die 1000 Gulden zu werden. Weil er diesem ohnehin 600 Gulden schuldet, verpfändet Bischof Johann das Dorf Dornheim mit allen Bewohnern, Gütern, Nutzungsrechten, Rechten, Zinsen, Seen und allen anderen Zugehörungen mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Mannlehen für 1600 Gulden in Gold an Konrad von Seinsheim. Bischof Johann behält sich und seinen Nachfolgern vor, das Dorf jedes Jahr in Kitzingen (Kitzingen) oder Iphofen (Iphoven) wieder ablzulösen, sofern dies vier Wochen vor Petri Cathedra (22. Februar) angekündigt wird. Falls der zum Dorf Dornheim gehöriger Besitz in fremden Händen sein sollte, haben die von Seinsheim das Recht, diesen wieder an sich zu bringen. Allerdings sollen sie von den Bewohnern und auf den Gütern keine zusätzlichen Forderungen erheben, sondern die bisherigen Abgaben des Hochstifts beibehalten.
Nicht fern von Dornheim (Dornhaim) liegen drei Seen, an denen Graf Lienhard von Castell Anteile zu haben glaubt. Deshalb wird zwischen ihm und Bischof Johann von Brunn ein Vertrag geschlossen. Nachdem aber Bischof Johann Stadt und Amt Iphofen (Iphoven) mit allen Zugehörungen für 6000 Gulden an Karl Schenk von Limpurg (Limpurg) verpfändet, erlaubt Bischof Johann, dass Konrad Schenk von Limpurg und seine Erben die Seen zur Hälfte nutzen dürfen, bis die Pfandsumme wieder abgelöst wird. Diese Abmachung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass Bischof Johann den Rechtsstreit mit Lienhard von Castell gewinnt.
Bischof Johann von Grumbach verpfändet einen Hof in Kalteneggolsfeld (Caltenegesveld, Caltenebensfeld) für 100 Gulden an Hans von Wolfstein (Wolfstain). Bischof Rudolf von Scherenberg löst diesen Hof wieder ab.
Konrad von der Kere (von der Kere) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, damit dieser Amt und Schloss Rottenstein (Rotenstain) wieder ablösen kann, und erhält dafür jährlich 50 Gulden auf der Bede von Dettelbach (Dettelbach) verschrieben.
Kilian von der Kere (von der Kere) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden, damit dieser Amt und Schloss Bütthard (Buthert) wieder ablösen kann, und erhält dafür jährlich 100 Gulden auf der Bede von Dettelbach (Detelbach) verschrieben.
Bernhard von Wichsenstein (Wichsenstain) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 700 Gulden, damit dieser ein Burggut in Homburg an der Wern (Hoenburg) wieder ablösen kann, und erhält dafür jährlich 30 Gulden auf der Bede von Dettelbach (Detelbach) verschrieben.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst die Pfandschaft von Eckhard von Crailsheim wieder ab.
Das Hochstift Würzburg löst in Dettelbach verpfändete Einnahmen von Eckhard von Crailsheim, Georg von Crailsheims Bruder, wieder ab.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Wilhelm von Herbilstadt (Wilhelmen von Herbilstat) und seiner Frau Elisabeth von Herbilstadt (Elsen) die Wüstung Berkes oder Berkos für 250 Pfund Heller. Bischof Lorenz löst die Wüstung für 100 Pfund rheinsiche Gulden wieder von den Brüdern Heinz, Endres und Werner von Wechmar (Wechmarn), welche die Wüstung von denen von Herbilstadt übernommen hatten.