Weiteres zur Grafschaft Rangau findet sich in der Chronik des Hochstifts.
Westheim (Weschaim) ist in der Grafschaft Rangau gelegen.
Kaiser Otto III. schenkt Bischof Heinrich I. sowie dessen Stift deren Seelenheil wegens die beiden Grafschaften Rangau (Rangaw) und Waldsassen (Waldsassen) in Ostfranken samt Obrigkeit und Nutzbarkeit.
Der Ritter Konrad von Talheim (Conrad von Thalheim Ritter) und dessen Bruder Friedrich (fritz gnant Esel) erhalten den Zehnt von Westheim (westheim) in der Grafschaft Rangau (Rangai) von Bischof Otto I. von Lobdeburg als Mannlehen.
Die Familie derer von Reichenbach (Reichenbach von) sind Grafen und Getreue des Hochstifts Würzburg. Sie besitzen einen Anteil am Schloss Werneck (werneck).
Die Grafschaft von Graf Ludwig von Rieneck (Graf Ludwig von Rineck) liegt im Bistum Würzburg und Herzogtum Franken. Zudem sind die Grafen von Rieneck Landesherren. Dies geht aus einem Urteilsbrief, welcher zu Lebzeiten von Bischof Andreas von Gundelfingen verfasst wurde, hervor.
Bischof Johann von Brunn hat von König Sigmund persönlich um Herrschaftsrechte und Lehen gebeten, die ihm von diesem mitsamt allen Rechten, Würden, Ehren und Zierden verliehen wurden, ebenso auch die königlichen Vorrechte, und diese in einem Befehl an die Untertanen des Stifts bestätigt. Es handelt sich um dieselben Privilegien, die auch seine Vorgänger hatten. Diese Privilegien werden ebenfalls mitgeteilt an alle Fürsten, Geistliche, Grafen, Freie, Ritter, Knechte, Vögte, Amtleute, Schultheißen und Gemeinschaften sowie an alle Reichsuntertanen. Ihnen wird aufgetragen, Bischof Johann von Brunn, seine Nachfolger und sein Stift im Sinne seiner Privilegien zu unterstützen und sich nicht zu widersetzen. Dafür ist eine Strafe von hundert Mark angesetzt.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg aus dem Bamberger Stift und Domherr zu Würzburg wurde durch König Friedrich III. zu einem Pfleger des Stifts und bekommt alle Herrschaftsrechte und Heiligkeiten verliehen. Diese darf er nach seinen Vorstellungen gebrauchen und mit ihnen verfahren, wie es seit langer Zeit Tradition ist. Dafür hat der König das Widerrufsrecht alle Fürsten, Grafen, Freien, Herren, Ritter, Knechte, Städte, Märkte und Gemeinden haben Bischof Gottfried Schenk von Limpurg Gehorsam zu erweisen.
Als der Pfleger Gottfried von Limpurg zum Bischof gewählt wurde und wegen des ihm noch fremden Volkes des Bistums nicht in eigener Person von König Friedrich die Lehen empfangen konnte, verlieh dieser an seiner Stelle die Herrschaftsrechte an den Mainzer Bischof Dietrich Schenk von Erbach. Bischof Dietrich Schenk von Erbach verlieh dann wiederum die Herrschaftsrechte, Herrlichkeiten, Lehen, Weltlichkeiten und Gerichtsrechte mit allen zugehörigen Rechten, Ehren, Würden und Ziereden an Bischof Gottfried von Limpurg. König Friedrich übergab ebenso einen Brief, indem er die Untertanen des Stifts, die Grafen, Freien, Herren, Edlen, Ritter, Knechte, Männer, Amtleute und alle anderen im Stift an ihre Pflicht erinnerte, ihrem natürlichen und rechtmäßigen Herrn, dem Bischof, Gehorsam zu leisten. Der Bischof sollte aber in Zukunft persönlich zu König Friedrich kommen und seine Lehen nochmals persönlich in Empfang nehmen und erneuern.
In einem 24 jährigen Vertrag zwischen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Herzog Friedrich von Sachsen (hertzog friderich von Sachsen) werden die von Rieneck als Grafen des Hochstifts genannt.