Die Ritterschaft möchte, dass sich der Bischof ohne deren Zustimmen nicht mit anderen Reichsstädten verbündet, da sie diejenigen sind, die das Hochstift mit Leib und Gütern verteidigen. Da einige aus der Ritterschaft auch mit anderen Fürsten verwandt sind, würde es zu Interessenskonflikten kommen. Sollte der Bischof die Prälaten, Ritterschaft und Bürger doch dazu auffordern, soll dies mit dem Rat verhandelt werden.
Die Untertanen der Ritterschaft werden teilweise für Dinge vor geistliche Gerichte geladen, die dort nicht hingehören, wodurch sie von anderen Arbeiten abgehalten werden. Außerdem verlangen die Prokuratoren Sold. Sie bitten darum, sich an die ausgegangene Reformation zu halten.
Wenn ungehorsame Hintersassen sich von der Ritterschaft abwenden, ihre Pflicht vernachlässigen und zu den Fürsten überlaufen möchten, wird ihnen vom Hochstift Geleit gegeben. Sie bitten darum, dies abzustellen und ihnen gegenüber kein freies Geleit mehr zu geben.
Der Ritterschaft hat bezüglich der Münze Bedenken. In manchen Orten wird das Geld akzeptiert, in anderen nicht. Es mangelt außerdem an Silbermünzen, sowohl bei ihnen, als auch in der Stadt Würzburg (wirtzburg) und es ist schwer an sie heranzukommen. Personen, die über Silbermünzen verfügen, haben einen Vorteil gegenüber anderen. Daher soll der Münzbestand aufgestockt werden.
Es wird sich über Gebote und Verbote für Personen beschwert, die auf Gütern der Ritterschaft Handel oder Handwerk betreiben, die dort jedoch keine Mitbürger sind. Da es sich bei diesen Gütern um freie Mannlehen handelt, entstehen der Ritterschaft, wie zuvor bereits angesprochen, hohe Schulden. Es wird darum gebeten, dies abzustellen, da dies entgegen althergekommenem Recht steht.
Möchte ein Edelmann einem anderen etwas verkaufen, so möchte der Bischof als Lehensherr am Verkauf beteiligt werden. Darüber beschwert sich der Adel und möchte, dass dies abgestellt wird.
Die vom Adel befinden es für gut und nützlich, dass sich der Bischof, das Domkapitel und das Domstift mit ihnen durch einen Austrag einigen möchten. Bei dieser Einigung geht es darum, wie mit Irrungen zwischen den Beteiligten umzugehen ist und wie Bestrafungen aussehen sollen. Nimmt die Ritterschaft die Einigung nicht an, so bietet sie dem Bischof weder Rat, Hilfe noch Beistand. Gelobt der Bischof nicht, die Einigung einzuhalten, steht die Ritterschaft ihren Freunden bei, damit es zu einem Austrag kommt. Dadurch würden viele Auseinandersetztungen und Kriege verhindert.
Möchte einer vom Adel seiner Frau oder Tochter sein Lehen vermachen oder verpfänden, so wird ihm von der Kanzlei nur einen Bekennung von ein Halb oder ein Drittel des Werts auf sein Lehen getan. Dafür verlangt die Kanzlei von Hundert Gulden Einen.
Die Reform des Landgerichts wird in vielen Fällen gebrochen. Es wird darum gebeten diese einzuhalten.
Es wird darum gebeten, der Ritterschaft und den Ihren Rechte auf Fischwasser und andere Dinge zu gewähren, die sie mit dem Bischof teilen.