Fries gitb an, dass es ein gesondertes Buch zum Münzwesen im Heiligen Römischen Reich bei den Reichsbüchern in der Kanzlei gibt. Darin geht es um die Diskussionen auf Reichstagen über die Belange der Münzen, deren Regelungen und Bestimmmungen sowie um den Silberkauf und die Bestrebungen eine einheitliche Münzprägung durchzusetzen.
Bischof Johann von Brunn gibt den Bürgern Bad Neustadts an der Saale (Newenstat) eine Bürger- oder Stadtordnung.
Fries gibt in Bezug auf die Münzordnung Quellenverweise zur Handhabung derselben unter den verschiedenen Bischöfen Würzburgs an. Außerdem gibt er an, dass weitere Quellenverweise am Ende einer jeden Münzordnung zu finden sind.
Bischof Lorenz von Bibra gibt dem Markt von Markt Bibart (Biburt) eine bürgerliche Ordnung.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert seine Münzordnung und ergänzt sie: Von den Bambergischen, den Markgräflichen, denen Herzog Ottos (herzog oteren) und den alten Nürnberger Pfennigen sollen zehn Stück den Wert eines Würzburger Schillings haben. Ein Fünferlein soll den Gegenwert von drei Würzburger neuen Pfennigen und ein alter Schilling den Gegenwert von drei Würzburger Schillingen haben.
Bischof Lorenz von Bibra trifft sich in Bamberg mit Bischof Georg IV. Fuchs von Rügheim. Sie beschließen, dass keine anderen Münzen erlaubt sind, als die der vier Kurfürsten am Rhein: Die Gulden des Pfalzgrafen Philipp (pfaltzgraue Philipsen), die in Neumarkt in der Oberpfalz (Newenmark) geprägt werden, die Münzen des Herzogs Albrecht von Sachsen ( Herzogen von Sachsen Marggraue Albrechten), die von Kurfürst Sigmund von Österreich (Herzoge Sigmunden von Osterreich), von Herzog Otto V. von Bayern (Herzoge Oten von Bairen) und die Friedrichs V. von Brandenburg (Fridrichen von Brandenburg). Außerdem sind die Gulden der Herren von Weinsberg (Weinsperger) zu Basel (Basel), Frankfurt (Franckfurt) und Nördlingen (Nördlingen) geprägt, sowie Königssteiner Münzen (Kunigstainischen), geprägt in Nürnberg (Nurenberg), Köln (Cölner) und Werder (werder), akzeptiert. Solange das Gewicht gleich bleibt, hat die Mark 18,5 an Goldgewicht, die gemischte Mark dreieinhalb an Goldgewicht in Silber und zwei an Goldgewicht in Kupfer. Von diesen Gulden entsprechen nicht mehr als 107 Stück eineinhalb Kölner Mark (Colnisch mark). Bei großen Zahlungen werden 108 Stück zugelassen. Beide Bischöfe lassen Gewichte herstellen, um die Münzen zu überprüfen und zu vergleichen. Bischof Lorenz erlässt in diesem Sinn eine Ordnung für das Hochstift Würzburg.
Die Goldmünzen sollen im Feingehalt denen der Kurfürsten am Rhein entsprechen. Pro Schlagschatz soll der Münzmeister von jeder Mark einen viertel Gulden bekommen. Vom Gold des Bischofs, das zu Münzen verarbeitet wird, bekommt der Münzmeister von jeder Mark so viel, wie die Münzmeister in Nürnberg (Nurenberg) bekommen. Bei der Produktion entstehende Metallreste fallen dem Münzmeister zu. Die Silbermünze soll nach einem genauen Feingehalt hergestellt werden, in den Proben soll das Bleikorn abgezogen werden. Von den Schilling sollen 103 Stück einer gemischten Mark entsprechen und genau sechs Lot und drei Quinten Silber enthalten. Von den Pfennigen sollen 29 Stück einem gemischten Lot entsprechen, die Mark soll vier Lot und drei Quinten Silber enthalten. Von den Hellern entsprechen 36 Stück einem gemischten Lot, die Mark enthält zwei Lot und drei Quinten Silber. Für jeden Schlagschatz an Silbermünzen soll der Münzmeister einen goldenen Schilling erhalten.
Die hier verlauteten Bestimmungen werden nicht durchgesetzt. Fries vermutet, dass es an dem frühen Tod des Münzmeisters Martin Lerchen von Neuenmarkt (Mertin Lerch) liegt. Daraufhin nimmt Bischof Lorenz von Bibra Peter Standner vom Schneeberg (Peter Standneren vom Schneberg) als Münzmeister an. Dieser soll alle Goldgulden, Schilling, Pfennige und Heller so münzen, wie es Martin Lerchen von Neumarkt gemacht hätte.
Bischof Konrad von Bibra erlässt eine Weberordnung für Bad Neustadt an der Saale.
Bischof Konrad von Bibra erlässt für Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) eine Holzordnung.