Bischof Dietrich von Homburg freit auf Bitten der Gebrüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe (Gotfrid vnd Conrad von Hohenlohe) dem Deutschen Orden den Zehnt zu Bad Mergentheim und erhält im Gegenzug ein Gut zu Großharbach (Harbach), das jährlich 6 Pfund Ertrag einbringt.
Herr Heinrich von Hohenlohe (Hainrich von Hohenlohe) verkauft seine Gülte und Güter zu Volkach an das Stift Würzburg und bestätigt dies mit Mund, Hand und Halm.
Andreas Zobel (Endres Zobl), Ritter und Richter zu Heidingsfeld (Haidingsfeld) übergibt mit Hand und Halm 3,5 Pfund Heller jährlihe Zinsen an den Waldsächsischen Hof bei Heidingsfeld.
Bei Hardheim (Harthaim) liegt eine wüste, unbebaute Hofstatt, die zu der Unteren Burg gehört. Bischof Rudolf verleiht diese Konrad Müller (Cuntz Muller) für einen jährlichen Zins von einem tirnes und einem Fastnachtshuhn. Er befreit Konrad und seine Erben von Frondiensten, Atzung und der Vogtei.
gestrichener Eintrag: Konrad Beger (Contz Beger) legt fest, dass die Steinmühle zu Hardheim beiden Schlossern zu Lehen geht und dass beiden Inhabern Zins und Gült geleistet werden müssen. Ebenso soll es auch mit dem Mehl mahlen gehalten werden.
Die Steinmühle zu Hardheim gehört zur einen Hälfte zur Unteren Burg und zur anderen Hälfte zur Oberen Burg. Sie ist mit der Zeit verfallen und liegt wüst. Georg von Gebsattel (Georg von Gebsatel) baut sie wieder auf. Da sie zur einen Hälfte zur Oberen Burg gehört, verleihen er und Georg von Hardheim (Georg von Harthaim) einem Konrad Beger (Contz Beger) für einen jährlichen Zins und Gült die Mühle und geben im Mahlvorgaben. Nach dem Tod Georg von Gebsattels zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg Arnold Horneck von Hornberg (Arnold Horneck von Horenberg) 800 Gulden und Gebsattels Erben 50 Gulden und löst damit das Schloss und die Mühle wieder an das Stift Würzburg.
Eberhard, Wolf unf Georg von Hardheim (Eberhart, Wolf vnd Georg von Harthaim) verkaufen den neunten Teil des Zehnts zu Hardheim (Harthaim) und ein Neuntel des Zehnts zu Höpfigheim (Hopfickhaim) für 500 Goldgulden an Frau Güte Kotwisin auf Wiederkauf. Bischof Lorenz von Bibra gibt als Lehnherr seine Zustimmung.
Der bereits verstorbene Johann von Hardheim (Hanns von Harthaim) hat Johann Hailos (Hanns Hailos), Bürger aus Würzburg, den neunten Teil am großen und kleinen Zehnt am Wein, Getreide, Heu und anderem für 400 Gulden verpfändet. Bischof Lorenz von Bibra löst diesen neunten Teil als Lehnsherr an sich und zahlt Franz Hailos (Frantz Hailos), dem Sohn des Johann Hailos, die 400 Gulden aus.
Der verstorbene Herr Konrad von Hardheim hat eine zur Unteren Burg Hardheim gehörige Hofstelle, auch Bieschels hofrait genannt, für Atzung und Dienste gefreit, aber ein tirnes und ein Fastnachtshuhn daraufgeschlagen. Walter Breuming (Walther Breumin), der zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Hofstelle besitzt und eine Behausung darauf gebaut hat, bittet Bischof Konrad von Thüngen, ihm und seinen Erben die genannte Behausung wieder zu freien. Bischof Konrad folgt diesem Wunsch.
Johann Königshofer (Hanns Konigshofer), Vogt in Hardheim, kauft von Johann Decker (Hanns Decker) eine Behausung in Hardheim am Steinernen Tor (Stainin thor), die von Diensten, Bete, Steuer, Atzung ua. gefreit ist. Bischof Melchior Zibel von Giebelstadt übergibt ihm einen Freiungsbrief.