Bischof Johann von Brunn hat den von Johann von Hohenlohe ( heren Hannsen von Hohenlohe) gekauften Teil Kitzingens (Kitzingen) mitsamt den Gerichtsrechten an Johann Zobel (Hannsen Zobeln) und seine Erben für 400 Gulden an Gold auf Wiederlösung verkauft. Die Steuer, Bede, Ungeld, Erbhuldigung und Gefolge behält er sich vor. Auch die Rechte der Nürnberger Bürger, die sie vom Stift bekommen haben, bleiben bestehen.
Nach dem Tod von Bischof Johann von Egloffstein verhandelt sein Nachfolger, Bischof Johann von Brunn zusammen mit dem Burggraf von Nürnberg, Johann III. von Hohenzollern ( Burggue Hanns von Nurenberg) mit den Bürgern von Kitzingen (Kitzingen). Sie erwirken, dass sie den beiden 7 000 Gulden an Gold geben, dafür werden die Bürger für zwei Jahre von Steuern und Bede befreit. Nach dem Ablauf der zwei Jahre sollen Steuer oder Bede für zwölf Jahre nicht mehr gefordert werden. Dann erhielt Bischof Johann von Brunn 1 600 Gulden.
Bischof Johann von Brunn hat den Würzburger Anteil von Kitzingen (Kitzingen) den Brüdern Heinrich und Friedrich von Riedern ( Fridrichen vnd Hainrichen von Riedern) für 5 000 Gulden und 75 Gulden Zinsen pro tausend Gulden auf Wiederlösung verschrieben. Die Bürger schwören auf die Wächter des Turms und die an den Toren. Aber das Schloss wird auf Kosten des Bischofs bewacht.
Bischof Johann von Brunn befiehlt dem Bürgermeister und Rat zu Kitzingen (Kitzingen) schriftlich, dass sie die Hälfte der Bede, die dem Stift zusteht und die 1000 Gulden beträgt, an Lichtmess an Friedrich von Riedern (Fridrichen von Riederen) übergeben sollen.
Bischof Johann von Brunn und Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Fridrich) beschließen mit den Bürgern von Kitzingen (Kitzingen), dass sie ihnen zu den 1600 Gulden jährlicher Bede zusätzlich noch 400 Gulden bezahlen. Dafür verpflichten sie sich die nächsten 15 Jahre von den Bürgern nicht mehr als 1600 Gulden Bede und Steuern zu verlangen.
Bischof Johann von Brunn und Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Marggue Fridrich) treffen sich in Neustadt an der Aisch (Newenstadt an der aisch) und beschließen auf ewige Zeit nicht mehr als eine jährlichen Steuern oder Bede von 1 600 Gulden von den Kitzinger Bürgern zu verlangen. Davon bekommt das Stift 1000 Gulden und der Markgraf 600 Gulden.
Das Hochstift Würzburg besitzt immer die Hälfte an alle Gefällen und Nutzungen an Kitzingen (Kitzingen). Ausgenommen davon ist ein sechszehntel des Ganzen und das Drittel, welches den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (Marggrauen) zusteht.
Bischof Johann von Brunn hat den Würzburger Anteil der Weingülte von Kitzingen (Kitzingen), Herrenwein genannt, die Weingülte zu Hoheim (Hohen) und das übrige Ungeld von 106,5 Gulden, welche vormals Friedrich Zobel (Zobel) verschrieben waren und nun weggefallen sind, Anton von Giech (antoni von gich) auf 500 Gulden Wiederlösung verschrieben.
Als Graf Johann von Wertheim (Graue Johanns) im Dezember 1434 stirbt, wird sein Bruder Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) Domherr und Domdekan zu Würzburg. Damit wird er Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Margraue Fridrichen) 12 000 Gulden schuldig. Diese verspricht er am 22. Februar 1436 zu bezahlen und innerhalb der zwei Jahre mit 600 Gulden zu verzinsen. Als aber dem Markgraf nichts bezahlt wird, soll dieser den Würzburger Anteil zu Kitzingen (Kitzingen) mit allen Herrlichkeiten, Ehren, Reuten, Gülten, Zinsen, Gefällen und allen Zugehörungen für die 12 000 Gulden solange einnehmen, nutzen und gebrauchen, bis das Geld bezahlt wird. Dadurch entsteht bei Hamann Echter (Haineman Echtern) ein Verlust an der Verpfändung auf Kitzingen.
Friedrich Zobel (Fritzen Zobeln) gehören 106,5 Gulden des Würzburger Anteils am Ungeld zu Kitzingen (Kitzingen). Diese hat Johann von Brunn (Hanns von Brun) geerbt und sind ihm von Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Albrechten) entrichtet worden.