Möchte ein Edelmann einem anderen etwas verkaufen, so möchte der Bischof als Lehensherr am Verkauf beteiligt werden. Darüber beschwert sich der Adel und möchte, dass dies abgestellt wird.
Die gemeine Ritterschaft übergibt etliche Beschwerden. Jeder Fürst sei in seinem Eid gebunden, niemandem vom Adel verfallene Lehen über einem Wert von 200 Gulden als Gnadenlehen zu verleihen. Heimgefallene Lehen von verstorbenen Adligen sollen vom Bischof nicht an den Adel verliehen werden, ohne die Bewilligung der Domherren. Dies führt bei der Ritterschaft zu Problemen, die sie zuvor beim Bischof bereits mehrfach angesprochen hat. Dies wurde von den Kurfürsten und anderen Hochstiften auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen. Die Ritterschaft bittet darum, ihren Bischof von diesem Eid zu befreien.
Kaufen Adlige von Geistlichen, Bürgern oder Bauern Güter ab, werden diese als Bürgerlehen versteuert und der Bischof möchte diese nicht wieder als freie Ritterlehen verleihen. Es wird eine neue Steuer für Güter erhoben, die vom Adel an Geistliche, Bürger oder Bauern verkauft werden und die zuvor nicht versteuert oder als freie Ritterlehen geliehen waren. Darüber beschwert sich die Ritterschaft, da dadurch über lange Zeit alle Ritterlehen versteuert würden und die vom Adel dadurch dem Bischof und dem Hochstift weniger dienen könnten.
Wenn die Untertanen der Ritterschaft dem Reich Auflagen zahlen müssen, werden diese so arm, dass sie die zu zahlenden Abgaben an die Ritterschaft und das Reich nicht zahlen können. In diesem Fall gehen sie zu Grunde und müssen ihre Güter dem Adel überlassen. Wenn die Ritterschaft jedoch keine Unterstützung von ihren Untertanen erhält, geht sie wiederum zu Grunde und kann weder ihrem Kaiser noch ihren Fürsten dienen.
Der Adel und dessen Untertanen sind von der Auflage befreit. Die Ritterschaft bittet, die Bestimmungen zur Anlage so wie es bei ihren Vorfahren geregelt wurde zu belassen.
Die Gesandten des Kaisers überbringen der Ritterschaft eine Antwort. Die Antwort der Ritterschaft und ihre Bitten wurden von ihnen registriert und werden an den Kaiser weitergegeben. Zudem haben sie den Befehl sich mit den Fürsten und deren Botschaften an möglichst viele zu wenden. Den Nürnbergern (Nurenbergischen) und Gottfried von Berlichingen zu Heidingsfeld (Gotzen von Berlichingen) wegen haben sie jedoch keinen Befehl.
Aufgrund der Auflagen bringen nun auch Ritterschaften anderer Länder die Bitte der Befreiung von diesen in einer Notsituation hervor. Dies soll im ganzen Reich für die Ritterschaften gelten, die ihren Fürsten dienen. Da es keine Beschwerden diesbezüglich gibt, kann das Reich die Umsetzung der Auflage nicht verhindern.
Die bei Bad Windsheim (windsheim) versammelten Grafen, Herren und Ritter geben ein Schreiben an den Adel aus. Sie bitten auch diese am 23.09.1515 in Bad Windsheim an der Versammlung teilzunehmen, um den Unruhen ein Ende zu setzen. Sowohl Bamberg (Bamberg), als auch die Markgrafschaft Brandenburg (Marggraf) nimmt an der Versammlung an dem genannten Tag teil.
Der Ritterkanton Baunach versammelt sich bei Coburg (Coburg). Der Großteil der Lehensleute des Hochstift Würzburg, die an der Versammlung in Bad Windsheim (windsheim) teilgenommen haben, setzen ein Schreiben an Bischof Lorenz von Bibra und dessen Domkapitel auf. Sowohl sie als auch die Fürsten Bambergs (Bamberg) und der Markgrafschaft Brandenburg (Marggraf) waren im Gegensatz zu Bischof Lorenz von Bibra bei der Versammlung bei Bad Windsheim anwesend. Sie setzten den Bischof in Kenntnis, dass in Bad Windsheim ein Vertrag geschlossen wurde. Wer diesen annimmt soll am 07.01.1516 nach Bad Windsheim kommen und den Vertrag vor den Gesandten der Fürsten und Vertretern aus den sechs Ritterkatonen für rechtmäßig erklären. Die Lehensleute wollen den Vertrag jedoch noch nicht anerkennen bevor der Bischof diesen bewilligt und einige Artikel darin ändert oder befürwortet. Jedoch wollen sie nicht in Verdacht geraten, den Vertrag verhindern zu wollen. Sie bitten den Bischof, neben der Ritterschaft, den Vertrag einzusehen, damit Frieden und Recht im Land erhalten bleiben können und dem Adel kein Unrecht geschieht.
Auf das Schreiben der Lehensleute hin verfassen Bischof Lorenz von Bibra und sein Domkapitel ein Antwortschreiben an die Adelsgeschlechter Lichtenstein (lichtenstein), Fuchs von Burgpreppach (Fuchs zu praitbach), von Schweinshaupten (Schweinshaubten altenstein), Truchsess von Wetzhausen (Truchses von wetzhausen), von Rotenhan (Rottenhener), von Schaumberg (Schaumberg zu Gereuth), Fulbach (Fulbach) und weitere. Dieses wird jedoch nicht ausgegeben.