Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) stirbt ohne leibliche Erben, weshalb Möckmühl (Meckmuln) an Bischof Otto von Wolfskeel zurückfällt. Er gibt es den Brüdern Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfriden von Hohenlohe [...]seines brueders) zu Mannlehen im Tausch für deren Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die diese zu Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsueld) besitzen.
Mühlbach (Mühlbach) ist ein Hof unter dem Schloss Salzburg (Saltzburg) bei Bad Neustadt an der Saale (Newenstat an der Sal) gelegen. Diesen Hof verkaufen Gute von Weurs und ihre Söhne (Gute von weurs vnd ire süne) an Heinrich Zentgraf aus Bad Neustadt an der Saale (Haintzen zentgrauen burger zu der Newenstat) und seinen Erben.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Hof Mühlbach (Mühlbach) an den Vogt Otto von Salzburg (Ot von Saltzburg) und dessen Erben für 200 Gulden auf drei Jahre und Wiederlösung.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet dem Vogt Otto von Salzburg (Ot voiten) und dessen Erben den Hof Mühlbach (Mühlbach) für zehn Jahre und später dann sein Leben lang.
Nachdem der Vogt Otto von Salzburg (Ot voit) stirbt, kommt der Hof Mühlbach (Mülbach) über Bischof Johann von Brunn an Adolf Marschall von Brauneck (Adlofen Marschalken von Brauneck). Fries gibt an, keine Informationen darüber zu besitzen, wie und wann genau der Hof an Adolf Marschall von Brauneck kommt. Jedoch liegt vor, dass der Bischof Adolf Marschall von Brauneck 200 Gulden gibt, um den Hof umzubauen. Außerdem verleiht Bischof Johann von Brunn ihm den Hof später zu Mannlehen und, falls dieser ohne Erben stirbt, bekommt dessen Nachfolger den Hof für 1400 Gulden verpfändet.
Margaretha von Seinsheim (Margareth von Saunshaim geboren) verpfändet Moritz von Thüngen (Moritzen von Thungen) das Schloss Marktsteinach mit allem Zugehörigen für 1400 Gulden, welche ihr Bischof Rudolf von Scherenberg darauf bekannt hat. Sie behält sich als Erbin ihres seligen Mannes das Recht auf Auslösung vor.
Johann Martin Keller (Johanns Mertin keller), Zentgraf von Rothenfels und seine Frau Dorothea (dorothea) vermachen ihren Besitz vor dem Landgericht des Herzogtums Franken dem Hochstift Würzburg, da sie keine Kinder oder nahe Freunde haben.
Gottfried von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Gotz von Roetenhan zu Rentwigsdorf) besitzt etliche Höfe, Hübe, und Nutzungsrechte zu Mechenried (Mechriet). Diese verkauft er erblich an Bischof Lorenz von Bibra für 185 Gulden.
Felicitas (Fele) und ihr Mann Erasmus von Eberstein (ir hauswirt) sterben und der Bayerhof geht an Peter von Eberstein (Peter von Eberstain). Dieser verpfändet die Hälfte des Hofes mit Bewilligung Bischof Rudolfs von Scherenberg an Konrad Steinrück (Contzen Stainricken) für 300 Gulden. Konrad Steinrück verpfändet den halben Hof wiederum mit Bewilligung des Bischofs Lorenz von Bibra an seine Frau Güte von Steinau (Güten von Stainau) für 300 Gulden. Bischof Lorenz kauft später den halben Hof für 300 Gulden von Güte und bringt ihn somit an das Hochstift Würzburg.
Die Brüder Johann und Philipp von Eberstein zu Flurstet (Hanns vnd Philips von Eberstain zu Fluerstete) sind die Erben ihres verstorbenen Vetters Peter von Eberstein (Peter irer vetern). Sie bekommen 500 Gulden von Bischof Lorenz von Bibra und verzichten dafür auf ihre Ansprüche und Forderungen in Bezug auf Marktsteinach (Markstainach) für sich und ihre Erben.