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Bischof Johann von Egloffstein verlängert die zweijährige Steuer um weitere zwei Jahre. Außerdem erhebt er für zwei Jahre eine (datz) auf Wein und andere Getränke, Mehl, Brot und Getreide in der Stadt Würzburg. Von dieser Abgabe erhält Bischof Johann von Egloffstein 3/7, das Domkapitel 1/7 und die Stadt Würzburg 3/7.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Das Domkapitel, die Stifte Haug und Neumünster sowie die drei Klöster St. Burkard, St. Stephan und St. Jakob verbünden sich.
Markgraf Friedrich verträgt Bischof Johann von Brunn und das Domkapitel folgendermaßen: Das Domkapitel und alle anderen Geistlichen des Hochstifts mit Ausnahme des Frankenbergs (Frankenberg) sollen für drei Jahre ein Viertel, die restliche Bevölkerung ein Zehntel ihres Einkommens abgeben.
Bischof Johann von Brunn leiht weitere 700 Gulden und verkauft die beiden Dörfer Krötental und Hauenhart, die nun Weiler genannt werden, mit Bewilligung des Domkapitels urtätlich an das Kloster Mariaburghausen. Im Kaufvertrag wird festgelegt, welchermaßen die Dörfer zur Zent Haßfurt gehören.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhebt eine zehnjährige Datz in der Stadt Würzburg. Er selbst erhält die Hälfte, Domkapitel und Stadt je ein Viertel der Einkünfte.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Bischof Johann von Grumbach erhebt für vier Jahre eine Steuer (datz) auf Wein und Getreide in der Stadt Würzburg. Er selbst erhält die Hälfte, Domkapitel und Stadt je ein Viertel der Einkünfte.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Bischof Rudolf von Scherenberg erhebt eine sechsjährige Steuer (datz) in der Stadt Würzburg. Er selbst erhält die Hälfte, Domkapitel und Stadt je ein Viertel der Einkünfte.
Bischof Rudolf von Scherenberg erneuert nach Auslaufen der sechsjährigen Steuer datz diese für 15 Jahre. Er verpflichtet sich, jährlich 250 Gulden zum Unterhalt der Mainbrücke zu zahlen, wenn Domkapitel und Stadt ebenfalls je 125 Gulden beitragen.
Bischof Konrad von Bibra kauft von Abt und Konvent zu Münsterschwarzach (Schwartzenaw) den Weinzehnten in Dettelbach (Detelbach). Dies gilt laut Nachtragsschreiber auch für etliche Zehnten in Schwarzenau (Schwartzenaw) und Bibergau (Bibergau). Damit werden Schulden des Klosters bei den Würzburger Johannitern, dem Kloster St. Stephan, dem Dompräsenzamt, dem Dominikanerkloster in Würzburg, dem dortigen Ulrichskloster, dem Domkapitel, der Kartause Astheim (Osthaim), der Stadt Gerolzhofen (Gerolzhoffen) und dem Kloster Rebdorf (Rebdorf) beglichen.