Der Schaftrieb in Breitendiel (Braidendile) und die Vogtei über den Ort sind im Besitz des Hochstifts Würzburg gewesen und von diesem zu Lehen gegangen. Die Lehenträger haben dem Bischof jährlich ein Paar Handschuhe geben müssen.
Die Vogtei zu Burgbernheim (Burckbernhaim), die ein Eigentum des Hochstifts Würzburg ist, kommt über Friedrich von Truhendingen (Thruentingen) an Burggraf Friedrich von Nürnberg. Dieser empfängt die Vogtei als Mannlehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe.
Ludwig, der Schwiegersohn des Miltenberger Schultheißen Gebhard, empfängt von Bischof Wolfram von Grumbach das Dorf Breitendiel (Braitendile) samt der Vogtei und muss von diesem Lehen dem Würzburger Bischof jedes Jahr an Kreuzerhöhung (14. September) ein Paar weiße Handschuhe geben.
Ludwig, der Sohn des Miltenberger Schultheißen Dieter, empfängt die Vogtei über Breitendiel (Braitendile) von Bischof Otto von Wolfskeel und muss von diesem Lehen jedes Jahr an Martini (11. November) ein Paar Handschuhe geben.
Nachdem Bischof Otto von Wolfskeel die Pfandschaft über Burgbernheim (Bernhaim) von den Burggrafen von Nürnberg auslöst, entsteht zwischen beiden Parteien ein Streit. Die Burggrafen behaupten, dass ihnen die Vogtei über Burgbernheim erblich zustünde, weshalb sie jährlich 100 Pfund Heller an Vogtsteuer erheben. In dieser Sache wird ein Stillstand beschlossen.
Derjenige, der die Herrschaft über den Ort Bieberehren (Biberern) ausübt, ist zugleich Vogt und Herr über Dorf und Felder. Dies gilt auch für die dortigen Güter der Bamberger Stiftsherren.
Stefan Zobel von Gesattel und Andreas von Gebsattel (Gebsetel) haben den Getreide- und Weinzehnten in Hohestadt (Hohenstat) vom Hochstift Würzburg als Mannlehen getragen. Weil die beiden verkaufswillig sind und die Kartäuser ohnehin die Mannschaft und Vogtei über Hohenstadt haben, kaufen diese mit Bischof Lorenz von Bibras Bewilligung die Zehnten. Im Gegenzug verschreiben sie Bischof Lorenz andere Rechte.
Paul von Schwarzenberg (Schwartzenberg), der Propst von Stift Haug schließt mit dem Prior und dem Konvent zu Tückelhausen einen Vertrag bezüglich der Obrigkeit, des Gerichts, der Erbhuldigung und anderer Angelegenheiten in Hohestadt (Hohenstat), aber behalten dem Hochstift Würzburg die landesherrliche Obrigkeit, Vogtei, Kriegsfolge, Dienste, Steuer, Schutz und Schirm vor.
Abt und Konvent zu Tückelhausen besitzen die Vogtei und Mannschaft zu Hohestadt (Hohenstat), während die Vormünder von Stefan Zobel von Gebsattel und Andreas von Gebsattel (Gebsetel) dort den Getreide- und Weinzehnt als Mannlehen des Hochstifts Würzburg tragen. Abt und Konvent wollen von den Vormündern die Zehnten kaufen und erlangen dafür das Einverständnis von Bischof Lorenz von Bibra, der daraufhin von ihnen das Recht über die Kriegsfolge sowie das Schutz- und Schirmrecht über das Dorf Hohestadt übernimmt.
Die Einwohner von Dingolshausen (Dingoltzhausen) werden mit Johann Fuchs von Bimbach zu Gerolzhofen und Andreas Fuchs zu Gerolzhofen und Mehren (Hansen und Endressen Fuchsen) folgendermaßen vertragen: Rechtsfälle, die sich innerhalb des Freihofs der Adelsfamilie Fuchs ereignen, sollen ihrer Rechtssprechung unterstehen, während die Rechtsfälle außerhalb des Freihofes, an denen die Dorfbewohner beteiligt sind, dem Dorfgericht überlassen werden. Diejenigen Bewohner, die den Freihof verließen und steuerpflichtig waren, sollen der Familie Fuchs weiterhin die Bede zahlen, neue Güter sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Eine ähnliche Regelung mit der Stadt Gerolzhofen (Geroltzhoven) ist von dieser Vereinbarung ausgenommen. Die Lehnsmänner der Fuchs unterstehen ihrem Gericht. Das Hochstift Würzburg übt das Vogteirecht über die Einwohner des Freihofs aus.