Fries verweist für die Burgmänner und Burggüter von Karlburg (Carlburg) auf das raisbuch.
Wenn ein Würzburger Bischof seinem Domkapitel etwas verpfändet, muss dies mit Wissen und Beratung durch die Grafen, Herren und Mannen des Hochstifts geschehen. Fries nennt als Beispiel die Verpfändung von Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt (Carlstat).
König Pippin und seine beiden Söhne Karl der Große und Karlmann übereignen Schloss Karlburg (Carlburg) und Karlstadt Carlstat) zusammen mit anderen Schlössern, Städten und Orten bei der Bistumsgründung an den ersten Bischof Burkhard. Fries zufolge glaubt man, dass Schloss Karlburg und Karlstadt von Pippins Vater Karl Martell, dem Herzog von Brabant und Hausmaier der Franken, einst als Schatzkammer für dieses und die benachbarten Länder gebaut und deshalb nach ihm benannt worden ist, und dass sich die königliche Schatzkammer dieser lande in Schloss Karlburg befunden hat.
Bischof Gerhard von Schwarzburg gerät in Konflikt mit den Bürgern von Würzburg (Wirtzburg), Karlstadt (Carlstat) und anderen Städten im Hochstift, was in der Schlacht von Bergtheim (Berchthaim) gipfelt. Fries verweist hierfür auf ain sunder buchlin. Das Domkapitel verpfändet in dieser Auseinandersetzung etliche Zehnten und Güter, um dem Bischof die Kriegsführung und Hofhaltung zu finanzieren, so dass sie ihm insgesamt 16000 Gulden leihen. Nach Bischof Gerhards Tod verpfändet dessen Nachfolger Johann von Egloffstein Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt für 10000 Gulden an das Domkapitel und gewährt diesem die Nutz- und Nießrechte, bis die Summe zusammengekommen ist. Die restlichen 6000 Gulden verpfändet Bischof Johann auf Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Vor der Verpfändung an das Domkapitel sind bereits 4000 Gulden auf Schloss und Amt Karlburg (Carlburg) an Eckhard Schweigerer (Swaigerer) verpfändet gewesen. Das Domkapitel verpflichtet sich, 5000 Gulden an Schweigerers Witwe und Kinder auszuzahlen. Insgesamt erhöht sich die Pfandsumme durch diese 9000 Gulden in Addition zu den bisherigen 16000 Gulden auf 25000 Gulden. Bischof Johann von Egloffstein verpfändet dem Domkapitel diese Summe auf Schloss, Stadt und Amt Karlburg.
Die Bürger von Karlstadt (Carlstat) befürchten, dass sie von den Schweigerern (Swaigerer) zu sehr belastet werden, wenn sie in deren Gewalt kommen. Deshalb übernehmen sie den Großteil der Pfandsumme in Höhe von 5000 Gulden und verpflichten sich auf drei Zahlungsziele. Bischof Johann von Egloffstein übernimmt die restlichen 600 Gulden, damit die Gesamtschuld abgetragen wird und Schloss, Stadt und Amt wieder abgelöst werden. Bischof Johann befreit außerdem die Bürger von Karlstadt für sechs Jahre von sämtlichen Abgaben.
Da Bischof Johann von Egloffstein in Geldnot steckt, erhält er vom Domkapitel soviel, dass sich seine Schulden bei diesem auf insgesamt 30000 Gulden erhöhen. Bischof Johann verkauft daher Schloss, Stadt und Amt mit allen Zugehörungen mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Lehen urtätlich an das Domkapiel, behält sich jedoch ein ewiges Ablösungsrecht vor. Das Domkapitel bestätigt dies schriftlich.
Bischof Johann von Egloffstein erlaubt dem Domkapitel, 500 Gulden für Baumaßnahmen am Schloss Karlburg (Carlburg) zu verwenden. Im Gegenzug bezahlt das Domkapitel die Schulden des Bischofs in Höhe von 300 Gulden bei Reicholf von Elm (Elma) und gibt außerdem noch Bargeld, so dass sich insgesamt eine Summe von 1800 Gulden ergibt. Bischof Johann erhöht die bisherige Pfandsumme von 30000 Gulden um diesen Betrag und bestätigt dem Domkapitel dies schriftlich.
Nach einem Urteilsspruch über das Ungeld von Karlstadt (Carlstat) zahlt das Domkapitel 1000 Gulden an den Grafen Johann III. von Wertheim, so dass sich die Pfandsumme über Schloss, Stadt und Amt auf 41950 Gulden erhöht.
Bischof Rudolf von Scherenberg bezahlt dem Domkapitel die Pfandsumme bar in Gold und löst Schloss, Stadt und Amt wieder an das Hochstift Würzburg.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.