Erzbischof Matthias von Mainz versöhnt Bischof Wolfram von Grumbach mit Abt Heinrich von Fulda. Er bestimmt, dass beide Fürsten ihre künfitgen Auseinandersetzungen friedlich mit rechtlichen Mitteln klären sollen. Jeder soll seine Eroberungen zurückgeben, sodass der status quo vor dem Krieg wieder hergestellt wird. Der Bischof soll die eroberten Kirchhöfe herausgeben, die Gefangenen frei lassen und die Brandschatzung unterlassen. Was ihm gehört, solle er wieder erhalten und sie sollen aufhören, gegeneinander Krieg zu führen. Beide sollen dem Bischof von Mainz ein Reversschreiben ausstellen.
Bezüglich der vorangegangenen Auseinandersetzung zwischen den Hochstiften Würzburg und Fulda wird ein Vertrag aufgesetzt. Obwohl in der Verhandlung zwischen den Unterhändlern (taidingsleute) davon nicht die Rede war, hält dieser Vertrag fest, dass der Abt von Fulda seine geschleiften Kirchhöfe wieder befestigen dürfe und dass der Erzbischof von Mainz ein Anrecht auf erbliche Güter vergeben könne. Bischof Wolfram von Grumbach gibt dem Erzbischof einen besiegelten Revers, in dem er jedoch gegen die beiden genannten Artikel des Vertrags protestiert, damit sie seinem Stift nicht schaden können. Ebenso protestiert Bischof Wolfram gegen alles, was seinem Stift Schaden verursachen könnte und von den Unterhändlern ohne sein Wissen beschlossen worden sei.
Der Revers, den Bischof Wolfram von Grumbach Erzbischof Matthias von Mainz zu dessen Schiedsspruch über eine Fehde zwischen Fulda und Würzburg ausstellen wollte, befindet sich zu Lebzeiten von Lorenz Fries noch im Original im Kanzleibesitz zu Würzburg. Daraus folgert Fries, dass Erzbischof Matthias den Revers nicht annehmen wollte, weil er Protestnoten gegen zwei Artikel des Schiedsspruches enthält. Erzbischof Matthias wollte vielmehr einen neuen Vergleich zwischen beiden Parteien aushandeln, sei aber im selben Jahr noch verstorben, so Fries.
Nach dem Tod der Bischöfe Wolfram von Grumbach und Hermann II. Hummel von Lichtenberg regiert Bischof Otto von Wolfskeel das Hochstift Würzburg. Er gerät mit Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) in eine neue Fehde, die allerdings durch Verhandlung von Graf Berthold X. von Henneberg-Hartenberg (Graue Berthold von Hennenberg) beendet wird.
Bischof Albrecht von Hohenlohe und Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) schließen nach einer weiteren Fehde einen Einungsvertrag.
Abt Friedrich von Fulda und sein Konvent einigen sich mit Bischof Gerhard von Schwarzburg darauf, dass er lebenslänglich der Stiftspfleger des Klosters Fulda sein soll und ihrem Stift einen würzburgischen Amtmann (haubtman) überordnen soll, dem die Bürger von Fulda Gehorsam schwören sollen. Darüber erhält der Bischof vom Abt einen besiegelten Revers.
Auch die Bürger von Hünfeld (Hunfeld) übergeben Bischof Gerhard einen Revers, in dem die Zuständigkeit des Würzburger Amtmanns für ihre Stadt festgehalten wird.
Auch die Bürger von Vacha (Vach) übergeben Bischof Gerhard einen Revers, in dem die Zuständigkeit des Würzburger Amtmanns für ihre Stadt festgehalten wird.
Bischof Johann von Brunn und Erzbischof Johann von Mainz, der aus dem Geschlecht der Grafen von Nassau stammt (B. Johanns zu Maintz, ain geborner Graue von Nassaw), leihen Abt Johann von Fulda aus dem Geschlecht Merlau (Abbt Johannsen zu Fulde von Merlaw) und seinem Konvent 4000 Gulden, die jährlich mit 180 Gulden verzinst werden. Für diese Summe muss der Abt ihnen die Hälfte der Stadt und Burg Fulda (Sloss und Stat zu Fulde) sowie ein Viertel von Stadt und Burg Hünfeld (Slos vnd Stat zu Hunfelt) verpfänden. Sie werden von einem Amtmann verwaltet, bis das Kloster Fulda sie wieder auslösen kann.
Die Städte Fulda und Hünfeld übergeben dem Erzbischof von Mainz und dem Bischof von Würzburg einen Revers. Dieser Revers bestätigt, dass sie den Vorgenannten unterstehen, bis die Reichsabtei Fulda ihre Schulden bei beiden Bischöfen über 4000 Gulden ablöst.