Abt Heinrich zu Theres (Thäris) gibt Bischof Hermann von Lobdeburg zwei Huben in Bramberg (). Betroffen sind nach einem späteren Schreiber von diesem offenbar größerem Rechtsakt auch die Dörfer Theres (Therris), Sylbach (Silbach) und der Wald bei Eichenbühl (Eichenbüchel wald).
Bischof Albrecht von Hohelohe verkauft das Brathaus in Würzburg an den Domherren Eberhard von Maßach (Maspach) für 1000 Heller mit Bewilligung des Domkapitels.
Graf Heinrich von Henneberg verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg das Gericht und die Vogtei über Frauenbreitungen (FrawenBraitungen) und über die Burg Frankenberg (Frankenberg). Er lässt sich jedoch das Wiederkaufsrecht zusichern.
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft von Albrecht dem Älteren und Albrecht dem Jüngeren von Vestenberg (Vestenberg) einen Hof zu Prosselsheim (Brassoldshaim) für 1200 Pfund Heller.
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft von Johann, Oswald und Konrad Zollner von Bibert zu Sugenheim (Zolner zu Sugenhaim) ihr Burggut und weitere Besitzungen in Prosselsheim (Brassoldshaim) für 350 Pfund Heller.
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft die Güter und Gülten von Nold, Johann und Eberhard von Riedern (Rieden) in Prosselsheim (Brassoldshaim) für 100 Gulden.
Den Groß- und Kleinzehnt, Lehen des Hochstifts Würzburg, verkaufen Veit und Hans von Rotenhan (Rotenhan) an Dietrich Marschalk von Rauheneck (Dietz Marschalck).
Bischof Johann von Brunn verkauft das Dorf Breitbach (Braitbach) für 500 Gulden in Gold an Dietrich Marschalk von Rauheneck (arschalck zu Rauheneck ). Er behält sich jedoch ein Wiederkaufsrecht vor.
Bischof Johann von Brunn löst das Dorf Breitbach (Braitbach) wieder aus und gibt es Heinrich von Rauheneck (Rauheneck) für 800 Gulden unter zwei Bedingungen zu kaufen. Der Bischof lässt sich ein Wiederkaufsrecht einräumen und das Dorf muss von den Angehörigen der Familie Rauheneck als Mannlehen empfangen werden. Ist kein männlicher Erbe mehr vorhanden empfangen es die Töchter durch einen Stellvertreter.
Philipp von Herbilstadt (Herbilstat) verkauft das Schloss Prölsdorf mit allen dazugehörigen Leuten, Gefällen, Nutzungsrechten und Gerechtigkeiten an Bischof Lorenz von Bibra urtätlich für 1800 Gulden.