Konrad Lesch (Contz Lesch) und seiner Ehefrau wird ein jährliches Leibgedinge von 100 Gulden auf der Stadt Iphofen (Iphouen) verschrieben. Wenn einer der beiden Eheleute verstirbt, soll der andere nicht mehr als 60 Gulden Leibgedinge erhalten.
Bischof Johann von Brunn nimmt 5000 Gulden von Konrad von Rosenberg (Contz von Rosenberg) und verschreibt ihm im Gegenzug die Stadt und das Amt Iphofen (Jphouen) mit all seinen Gefällen und Nutzungen. Die Öffnung und die Erbhuldigung sind ausgenommen. Er löst die Verschreibung allerdings schon im nächsten Jahr wieder ab. Dazu leihen ihm Johann von Seldeneck der Ältere (Hanns von Seldenck der elter) und sein Sohn Johann von Seldeneck der Jüngere (Hanns der Junger sein sun) 3000 Gulden. Für diese 3000 Gulden verschreibt ihnen Bischof Johann einen jährlichen Zins von 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen.
Bischof Johann von Brunn nimmt 6000 Gulden von Konrad Schenk von Limpurg (Schenk Conrat von Limpurg) und seinen Brüdern und verschreibt ihnen jährliche 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen (Jphouen), wobei das Amt eingesetzt wird und eine Bürgschaft vorliegt. Zuvor haben sich etliche Geisele gegen die Schenken verschrieben. Bischof Rudolf von Scherenberg löst ihren Erben die 300 Gulden mit der Hauptsumme wieder aus.
Die Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde zu Iphofen (Iphouen) verpflichten sich, Reinhard von Uffenheim (Rainhart von Vffickhaim) jährlich 200 Gulden zu bezahlen für die Hauptsumme von 3000 Gulden, die ihm Bischof Johann von Brunn schuldet, bis die Hauptsumme abgelöst ist. Der Dechant und das Kapitel lösen die Hauptsumme ab und bringen die 200 Gulden jährlichen Zins an sich. Darüber gibt es laut Fries allerdings keine Verschreibung.
Bischof Johann von Brunn nimmt 300 Gulden von Friedrich Pfeufelmann (Fritz pfeufelman), seinem Schultheiß zu Iphofen (Jphouen) und setzt ihm dafür auf Wiederlösung das Kaufhaus zu Iphofen ein, mit seinen Stadtgeldern, Zinsen, Gülte und anderen von den Brattischen und Fleischbänken.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Wilhelm von Münster (Wilhelm von Munster) 80 Gulden jährliche Zinsen auf der Bede von Iphofen (Jphouen) für eine Hauptsumme von 800 Gulden, die er ihm schuldet.
Graf Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) tritt von seinem Amt als Stiftspfleger von Würzburg zurück. Bischof Johann von Brunn und das Kapitel verschreiben ihm ein jährliches Leibgedinge von 300 Gulden auf der Stadt Iphofen (Iphouen). Die Bürger von Iphofen verschreiben sich dann selbst gegenüber dem Grafen. Sie bewilligen ebenfalls, Konrad Schenk von Limpurg (Schenck Conrat von Limpurg) und seinen Brüdern jährlich 300 Gulden, dem Domherren Konrad von der Kere (Conrat von der Kere) und Konrad Lesch 100 Gulden und Bischof Johann von Brunn oder einem Empfänger seiner Wahl 100 Gulden zu zahlen. Das ergibt eine Summe von 800 Gulden. Bischof Johann gibt den Bürgern einen Brief, in dem steht, dass sie nicht mit Bede oder Steuer belegt werden, so lange Graf Albrecht lebt. Da die Bürger von Iphofen sich auch gegen Gerhard von Talheim (Gerthart von Talhaim) und Johann von Hirschhorn (Hanns von Hirshoren) verschrieben haben, sind sie besorgt, dass ihnen daraus ein Schaden entstehen könnte. Bischof Johann gibt ihnen einen Brief, in dem er ihnen versichert, dass ihnen dadurch kein Schaden entstehen soll.
Der Marschall von Salzburg (Marschalck von Saltzburg) leiht Bischof Johann von Brunn 225 Gulden. Dafür verschreibt dieser ihm jährlich 20 Gulden auf der Bede von Iphofen (Jphouen).
Als die 200 Gulden, die Graf Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim), dem Domherren und Stiftspfleger auf Iphofen (Jphouen) verschrieben wurden, ledig werden, verschreibt Bischof Johann von Brunn diese Balthasar von XX (Baltassar von ) für eine Hauptsumme von 3000 Gulden.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Weiprecht von Crailsheim (Weiprecht von Krailshaim) das Ungeld zu Iphofen (Jphouen) mit seinen Nutzungen für 1200 Gulden.